Die administrative Ordnung des Bahá’í-Glaubens (1952)/Text
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DIEADMINISTRATIVE ORDNUNG
des Bahä'i-Glaubens
19562
Veröffentlichungsausschuss des Nationalen Geistigen Rates der Bahä’i in Deutschland und Österreich
4ACH IUDU
[Seite 0]Bah&äil-Studientexte
DIE ADMINISTRATIVE ORDNUNG
des Bahd '4-Glaubens
Aus den Schriften
von
saogn: EXtends
Quellennachweis: 1) Shoghi Effendi : God passes by, S5.XIII f. 2) « a » Die Sendung Beha'u'lläah's IV S.56 3) n u : God passes by, 3.325 - 328 4) # Ö : Die Sendung Baha'u'llah's IV 2 1 " : Die Weltordnung von Baha'u'llah 6 R 2" : Die Sendung Bahä'u'lldh's IV 7) M u : desgl.
Veröffentlichungsausschuss
des Nationalen Geistigen Rats
der Bahä'i in Deutschland und Österreich
Der Geistige Rat der Bahd'i in Esslingena.N. e.V.
— Bibliothek —
[Seite 1]DIE ADMINISTRATIVE ORDNUNG
Stufen einer fortschreitenden Entwickelung.
In grossen Zügen kann vom ersten ‚ahrhundert der baha'i-Zeit= rechnung gesagt werden, dass es dar Heroische, das Ursprüngli= che, das Anostolische Zeitalter des Glaubens Baha'u'lläh's sowie auch die Anfänge ues Gestaltenden, (berleitenden, Eisernen Zeit= alters umfasst, das von der Sammlung und Gestaltung der durch Seine Offenbarung ausgelösten schöpferischen Kräfte Zeugnis ab= legen soll. Die ersten achtzig dahre dieses Jahrhunderts um= schliessen, rund, lie ganze Periode des ersten Teiler, während die letzten zwei Jahrzehnte als Beleg für den Beginn des zweiten Teils betrachtet werden mögen. Der erste hekt mit der Erklärung des Bdb an, enthält die Sendunr Baha'tu'lläh's und endet mit dem Einscheiden '“Abdu'l-Bahä's. Ver zweite wird durch den Letzten Wil= len und das Testament Abdu'l-RBahä's eingeleitet, das seinen Cha= rakter bestimmt und die Grundlage uazu bildet,
Das in Betracht stehende Jahrhundert kann darum als in vier verschiedene Perioden von ungleicher Dauer unterrliedert angese= hen werden, denen jeweils besondere igentümlichkeit und gewalti= ge, wahrhaft unabschätzbare Bedeutung zukommt. Diese vier ab= schnitte hangen untereinander eng zusammen und stellen aufeinen= derfolgende akte eines einzigen in sich geschlossenen wunderbaren und erhabenen Lramas dar, dessen verborgensten Sinn kein Intellekt ergründen, dessen Steigerung kein Auge auch nur schattenhaft walır= nehmen und dessen Abschluss kein Geist angemessen ahnen kann, Je= der dieser ıkte kreist um sein eigenes Thema, rühmt sich seiner eigenen Helden, verzeichnet seine besonderen Tragödien, hat seine besonderen Trjiumphe und: seinen gesonderten Anteil an der Durch= fihrwz eines gemeinsamen, unveränderlichen Planes. Irgend einen derselben von den übrigen zu scheiden, die späteren Kundge= bungen einer einzigen, allumfassenden Ofi'enbarung von der sie in den frühesten Tagen beseelenden Urabsicht zu trennen, würde gleichbedeutend mit einer Verstümmelung des tragenden Unterbaues und einer beklagenswerten Verkehrung ihrer Wahrheit und Geschich= te sein.
Der erste Abschnitt (1844 - 1853) kreist um die edle, jugend= liche und unwiderstehliche Fersönlichkeit des Bab, des in Seiner Sanftmut Inverzleichlichen, in Seiner heiteren Gelassenheit Uner= schütterlichen, mit Seinen Ausspfüchen magnetisch Anziehenden und in den dramatischen FTreignissen Seiner kurzen, tragischen Amts= zeit Unvergleichlichen. Er beginnt mit der Erklärung, Seiner Sen= dung, gipfelt in Seinem Mürtyrertum und endet mit einen in seiner Scheusslichkeit abstossenden wahren Rausche religiösen Massen= schlachtens. Er erhält sein Gepräge durch neun Jahre wilden und unbarmherzigen Kampfes, dessen Schauplatz das ganze Persien war, in dem mehr als zehntäusend Helden ihr Leben hergaben, an dem zwei Herrscher der Kadscharen-Drnastie und ihre lasterhaften Mi= nister teilhatten und der von der gesamten schiitischen Kirchen= hierarchie, den militärischen Machtnitteln des Staates und der unversöhnlichen Feindseligkeit der Massen unterstützt wurde. Der zweite Abschnitt (1853 - 1892) leitet seine Eingebung von der er= habenen Gestalt Bahä'u'lläh's ker, der in Seiner Heiligkeit so hervorstechend, in der Erhabenheit Seiner Stärke und Macht so Ehr= furcht gebietend, in der das Iräische übersteigenden Helle Seines Glänzes so unerreichbar ist. Er setzt mit den ersten Rerungen der vom BäAb ‘vorausgesehenen Offenbarung in der Seele Baha'u'lläh's
während Seines Verweilens im Siyah-Ch4l von Teheran, ein, erfährt
seine Fülle in der Verkündigung dieser Offenbarung an die Könige
und geistlichen Führer der Erde und schliesst mit dem Aufstieg
seines Urhebers unfern der Gefangenenstadt fAkkd, Er erstreckt
sich über neununddreissig Jahre anhaltender, beispielloser und
überwältigender Offenbarung, hat die Ausbreitung des Glaubens in
die Nachbargebiete der Türkei, Russlands, des Irak, Syriens, Ae=
gyptens und Indiens zum Merkmal und zeichnet sich durch ein ent=
sprechendes Anwachsen der Feindseligkeiten ab, wie sie durch die
vereinten Angriffe des Schahe von Persien und des Sultans der Tür=
kei, der zwei anerkanntermassen mächtigsten Herrscher des Ostens,
wie auch durch die Gemerschaft der beiden Priesterorden des schi=
itischen und des sunnitischen Islams dargetan sind, Der dritte
Abschnitt (1892 - 1921) dreht sich um die ihrem Wesen nach ver=
borgene, in ihrer Stufe einzigartige und in.dem Reiz und der
Stärke ihres Charakters überwältigende, schwingende Persönlich=
keit Abäu'l-Baha's. Er hat seinen Beginn in der Verkündigung des
Bundes Baha'u'llah's, einer Urkunde, die in der Ceschichte aller
früheren Sendungen keine Entsprechung hat, erreicht seinen Höhe=
punkt in der nachdrücklichen Bekräftigung des einzigartigen Cha=
rakters und der -weittragenden Wolgerungen dieses Schriftstücks
durch den Mittelpunkt. eben dieses Bundes in der Stadt des. Bünd=
nisses und schliesst mit Seinem Hinscheiden und der Beisetzung
Seiner sterblichen Überreste auf dem Berge Karmel ab. Er wird in
Gie Geschichte als eine Zeit von fast dreissig Jahren Dauer ein=
gehen, in welcher sich Tragik und Sieg derartig ineinander ver=
‘sehlingen, dass sie zu einer Zeit Güie Bahn des Bündnisses verfin=
stern und dann wieder sein Licht über den europäischen Kontinent
und das weitabliegende Australien, den fernen Osten. und das nord=
amerikanische Festland ausgiessen. Die vierte Periode (seit.1921)
wird durch die Kräfte motiviert, die vom Willen und Testament 'Ab=
du'l-Baha's ausstrahlen, jener Charta der newen Weltordnung Baha'
u'llah's, dem Kind der mystischen Verbindung Dessen, der die
Quelle des Gesetzes Gottes, mit dem Geist Desjenigen, welcher der
Vermittler und Ausleger jenes Gesetzes ist. Der Bepinn dieses
vierten Abschnitts: des ersten 5aha'i-Jahrhunderts. fällt zusam=
men mit der Geburt der formgebenden Periode des Baha'i-Zeitalters,
der Begründung der Administrativen Ordnung des Glaubens Bahä'u'=
llah's, eines Systems, das zugleich Vorläufer, Keimzelle und Mu=
ster Seiner Weltordnung ist. Diese Periode, die die ersten drei=
undzwanzig Jahre des gestaltenden Zeitalters umfasst, ist bereits
durch den Ausbruch weiterer, änders gearteter Yeindseligkeiten aus=
gezeichnet worden, die einerseits die Ausbreitung des Glaubens ü=
ber ein noch grösseres Gebiet in jedem der fünf Erdteile beschleu=
nigen und änderseits die Herauslösung und Anerkennung der Unab=
hängigkeit als besondere Gemeinschaften in seinem Bereich ergeben.
Diese vier Perioden sind nicht nur als die einzelnen, untrenn=
baren Teile eines wunderbaren .Ganzen, sondern als fortschreitende
Stufen einer einzigen weiten, stetigen und unwiderstehlichen Ent=
wickelung anzusehen. Denn indem wir den ganzen Verlauf, den der
Fortgang eines ein Jahrhundert alten Glaubens vor uns ausbreitet,
überschäuen; können wir uns nichtdem Schluss entziehen, dass uns,
unter welchem Winkel wir dieses gewaltige Bild auch sehen mögen,
die mit‘diesen Abschnittern-verbundenen Ereignisse unmissverständ=
liche Beweise eines allmählichen Reifevorgangs bieten, einer wohl=
geordneten Entwickelung, innerer Festigung, äusserer Ausdehnung,
einer gradweisen Tösung von den Fesseln religiöser Strenggläubig=
keit und einer ‚entsprechenden. Verringerung bürgerlicher Rechtsun=
fähigkeit und Beschränkungen. i
1 Betrachten wir diese Abschnitte der Baha'i-Geschichte als Be=
standteile eines einzigen Ganzen, so bemerken wir die Kette von
Ereignissen, die erfolgreich die Erscheinwis eines Vorläufers, die
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Sendung von Einen, dessen Komnsen der Vorläufer verheissen hatte die Errichtung eines durch die unmittelbare Autorität des Ver=- heissenen selbst hervöorgebrachten Bun und schliesslich die Ge= burt einer Systens als Kind sowohl des Urhebers des, Bündnisses als auch Seiner erwählten Mittelpunktee künden, Wir sehen, wie der Bab, der Vorläufer, den nahen Anfeng einer gottgegebenen Ord= nung ansarte, wie Bahatu'lläh, der Ve issene, ihre Gesetze und Gebote nieccrlegte, wie YKbdu'l-Beha, der berufene Mittelpunkt, ih= re äussere Form entwar! und wie das gegenwärtige Geschlecht Ihrer Nschfolger begonnen hat, das Tachwerk ihrer Binriel:tungen aufzu= schlaren. 1}
Nie Bedeutung von Abdu'l-Beha's Willen und Testament.
‚'Abdu'l-Bahd, der eine Kinrichtung verkörpert, Fiir die wir kei= nerlei Gerenetück in irgend einem der anerkannten religiösen Welt= systeme finder, kann aln Abschluss des Zeitalters, dem er selber angehörte, und zugleith ale Eröifner derjenigen, in dem wir heute arbeiten, angesprochen werden, Sein Wille und Testament sollte da= her als das dauernde,- urzerstörba i lied betrachtet werden, das der Geist Dessen, der das Gelwi ties ist, empfangen hat, um die Folge der drei die Bestandteile der Jahati-Bendung bilden= den Zeitalter zu sichern. Die Periode, in der'die i t des Glau= bens langsam zu keimen begonrien hatte, int sorit mit derjenigen, die Zeuge seines Aufblühens zu sein hat, wie auch mit. den späteren Zeitalter, in dem diese Saat schliesslich ihre goldonen Früchte tragen wird, eng verflochten, 2)
war das Westament Baha'u'llah's einzig und allein dureh den un= mittelbaren akt Seinee Willens und Zweckes errichtet woröch, 8b naz der Wille und das Testament 'Abdu'i-Bahdä'e demrerenüber als das Trgebnis jener unenträtselbaren inneren Verbindung zwischen Ihm, gem Kraiterreger eines gott enen Glaubens, und Jem betrachtet werden, der zu dessen alleinizen Ausleger gesetzt und als sein vollkommenes Beispiel anerkannt worden wsr. Die vom Aussangepunkt des Gesetzes Gottes in einem Zeiteltur Preiregrebenen schöpfceri= sehen Kräfte haben durch ihr Auftreffen auf den Geist Dessen, der zum nichtirrenden Erklärer auserwählt war, nes Instrument her= vöorgebraeht, Öussen volle Tragweite zu ermissen die gegenwärtige Generation bis. jetzt, selbst nach Verlauf von zwanzie Jahren, noch nieht im Stande ist. Dieses Inetrument karın, wenn wir es erst richtig abschätzen, ebenso wenig von Dem, der den treibenden An= stose für seine Erschaffung abgegeben, wie von Dem, der es unmit= telbar empfangen hat, getrennt werden. Der Sinn des Urhebers der Baha'i-Orlfenbarung hatte... die Sesle fAbttu'l-Eahd'e so vollständig durchärungen und Seih Geist hatte dessen Wesen derartig tief ge= prägt, ihre Ziele und Beweggründe waren so vöällir ineinander übers gegangen, dass die Ablösung der vom ersten aufgestellten Lehre von der höchsten mit den Aufgaben des Letzten verbindenen Tat gleich bedeutend mit einer Ablehnung einer der rrundlefendsteh Wahrheiten des Glaubens sein würde, E
Das (die administrativ: Ordumnr des Glmubens Baha'u'lläh's) festlegende Schriftstück, die Charta einer künftigen Weltzivili tion, das in einigen seiner Züge ale Erpanzung zu keinem gerins ren Buch als dem Kitdb-i-Agdas betrachtet werden mag, das Abdu'l- Baha selbst unterzeichnet, pgesiegelt wid ganz mit eipgener-Hand pe= schrieben hat und dessen erster Teil während einer der dunkelsten 2eiten seiner Einkerkerung im Festungsgefunrnis vun Akka autgte= zeichnet wurde, verkündet bestimmt und unzweideutig den grungle= genden Glauben der Anhänger des Glaubens Buhatu'llah'e, offehbart in nieht misszuverstehender sprache den doppelten Charabter der Sendung des Bab, enthüllt die vwolls Stufe des Urhebers der Eahari-
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Offenbarung und spricht aus,. dass "alle übrigen Liener von Ihm und
Seinem Gebot sind". Es betont die Bedeutung des Kitab-i-Agdas, er=
richtet die Einrichtung der Hüterschaft als erbliches Amt und um=
reisst deren wesentliche Obliegenheiten, sieht die Massnahmen für
aie Wahl des Internationalen Hauses der Gerechtigkeit vor, be=
stimmt dessen Aufgabenkreis und legt sein Verhältnis zu jenen
fest, beschreibt die Pflichten, der Hände der Sache Gottes, betont
deren Verantwortung und preist die Kraft des von Baha'u'llah er=
richteten unzerstörbaren Bundes. Die Urkunde lobt ferner den Mut
und die-Beharrlichkejt derer, die zum Bunde Baha'u'lläh's stehen,
ergeht sich über die erlittenen JLeiden seines eingesetzten Mittel=
punktes, erinnert an das üble Verhalten Mirz& Yahyd's und seine
Nichtbeachtung der Warnungen durch den BAb, führt in einer Reihe
von Anklagen die Niedrigkeit und Auflehnung Mirz4 Muhammad= Ali's”
und die Mitbeteiligung seines Sohnes Shu'ä'u'lläh sowie seines
Bruders Mirza Badi'u'll&h aus, ‚bestätigt ihren Ausschluss und sagt
die‘ Vereitelung aller ihrer Hoffnungen voraus, Es fordert weiter
die’ Afnanen (die Verwandten des Bäb), die Hände der Sache Gottes
und die Gesamtheit der Anhänger Baha'u'lläh's auf, sich vereint
zu’ erheben, um Seinen Glauben voranzuträgen, sich weit und breit
zu zerstreuen, unermüdlich zu arbeiten und dem heldenhaften Bei=
spiel der Apostel Jesu Christi zu folgen, warnt sie vor den Ge=
fahren der Verbindung mit den Bündnisbrechern, bittet sie, die
Sache vor den Angriffen der Unaufrichtigen und Heuchler zu. be=
schützen und rät ihnen’ an, in ihrer Lebensführung die Universali=
tät des erwählten Glaubens kundzutun und seine hohen Grundsätze
zu rechtfertigen. In der gleichen Urkunde zeigt ihr Verfasser die
Bedeutung und den Sinn des bereits im Kitäb-i-Agdas festgelegten
Hugtqu'llah (des "Rechtes Gottes", einer festgesetzten Geldabgabe,
die über den Hüter erfolgt und "für die Verbreitung der Düfte Got=
tes und die Erhöhung Seines Wortes, für wohltätige Zwecke und für
das Allgemeinwohl verwendet werden kann"), befiehlt Er die Unter=
ordnung und Treue ‚gegenüber allen gerechten Herrschern, drückt Er
Seine Sehnsucht nach Martertum aus und erhebt Er Sein Gebet für
die Reue sowohl als auch für die Vergebung seiner Feinde. 3)
Die Quellen der Autorität.
Die administrative Ordnung (des Glaubens Baha'u'llah's)' unter= scheidset-sich insofern grundlegend von allem, was irgendein Pro= phet vordem eingesetzt hat, als Baha'u'lläh Selbst ihre Grundlagen geoffenbart, ihre Einrichtungen begründet, die Persönlichkeit,. die Sein Wort auszulegen hat, berufen und der Körperschaft, die Seine gesetzgebenden Verordnungen zu ergänzen und anzuwenden bestimmt ist, die erforderliche, Autorität verliehen hat. Hierin liegt das Geheimnis ihrer Kraft, ihr grundlegender Unterschied und die Ge= währ vor Auflösung. und Spaltung. Nirgendwo in den heiligen Schrif= ten irgend eines der, religiösen Weltsysteme, selbst nicht in den Schriften des Begründers der B&bl-Sendung, finden wir irgendwel- che Vorkehrungen, zur Irrichtung eines Bündnisses oder für eine Verwaltungsoränung, dic sich an Ausmass und Autorität mit denen vergleichen lassen, ‚welche die, eigentliche Grundlage der Baha'i- Sendung bilden... ; ee er h f :
Nur diesem Glauben allein ist es gegenüber allen-ihm vorange= gangenen Offenbarungen gelungen, 'daurch diein seinen Lehren ver= körperten «und; herauggsarbeiteten ausdrücklichen Weisungen, wieder= holten Ermahnungen und. verbürften Sicherungen, ein Bauwerk zu’ er= richten;.dem: sieh'die vwerwirrten Anhänger zugrundegerichteter ünd zerbrochener. Glaubensbekenntfisse rünig nähern und das sie kri= tisch prüfen-mögen, um, eke,es zu spät ist, die unverletzliche Sicherheit seines weltumtfassenden Schutzes’ aufzusuchen.
Kann es darnach wundernehmen,. wenn Ir, (Abeu'ti-Baha), der durch die Ausserung Seinss Willens eine derert weitruichende und einzig= artige Ordnung ins Leben rief und der Mittelpunkt eines so mächtı= een Bündnisses ist, die folgenden Worte nivdergesckrieben hat: "So Testgefürt und mächtig ist dieser Bündnis, dass’ seit Anbeginn der Zeiten bis 'zum heutige. Tag keine religiöse Sendung etwas gleichse hervorgebracht hat." "Was anch immer im Innersten dieses heiligen Zyklusses verborgen ruht", so schrieb kr in den trübsten und ge= fährlichsten Tagen Scines Wirkens, "wird nach und nach erscheinen und offenkundig werden, denn dies ist erst der Anfang seines Wachstums und der Tagesanbruch der Offenbarung seiner Zeichen." "Pürchtet euch nicht", lauten Seine wiederholt versichernden Wor= te, welche die Verwirklichung der in Seinen Willen niedergelegten Verwaltungsordnwng vorausschauen lassen, "fürchtet euch nicht,wenn dieser Zweig von der stofflichen Welt getrennt wird und seine Blätter abwirft, Nein, seine Blätter sollen grünen, denn dieser Zweig wird wachsen, nachdem er von der Welt hier unten abgeschnit= ten wurde. Er soll die höchsten Gipf«l der Herrlichkeit erreichen und Früchte tragen, welche die Welt mit ihrem Wohlgeruch erfüllen werden."
Aus den Tabletten Raha'n'ilah's, in denen die Einrichtungen des Internationalen und der örtlichen Häuser der Gerechtigkeit einge hend bezeichnet und förmlich festgelegt sind, aus der Einsetzung der Hände der Sache Gottes, die zurret, durch Baha'u'tldh, darnach dure: Abdu'l-Bahd erfolgte, aus der Errichtung örtlicher und nati= onaler Räte, & in ihrer frühen Untwickelungsform bereits in den Tagen vor dem Hinscheiden !Abdu'l-Baha's tätig waren, aus der Auto= rität, womit sie der Gründer unseres Glaubens und der Mittelpunkt Seines Bündnisses in ihren Tableten auezustattenfbeliebten, aus der Einrichtung des lokalen Fonds, der nich den von Abdu'l-Baha an be= stimmte Räte in Persien gerichteten besonderen Anweisungen gehan habt wurde, aus den Versen des Kitäb-i-Agdas, die in ihrer -Auffol= gerung deutlich der Institution des Hütertums vorgreifen, aus der Erklärung, die Abdu'l-Bahäa in einem Seiner Tablete für das vor den Propheten der Vergangenheit hochgehaltene Vrbprinzip und das Gesetz des Erstgeburtsrechts gab, sowie s dem Nachdruck, den Er darauf legte - aus dem allen können wir bereits den leichten Schimmer und die ersten Andeutungen des Wesens und Wirkens der Verwaltungsord= nung erkennen, die dazu ausersehen war, zu einem späteren Zeitpunkt durch den Letzten Willen Abdu'l-Eahd's verkündet und förmlich ein= geführt zu werden. 4)
Übereinstimmung ‚yon Abdu'l-Baha's Willen und Testament mit dem Aycas,
Ein Studium der Vorkehrungen (des Willens und Testaments Abdu'l- Baha's und des Kitäb-i-Agdas baharu'llah's) werden den engen Zucam= menhang zwischen ihnen und die durch gie eingeprägte Finheit von Ziel und Weg erkennen lassen. ‘Weit davon entfernt, ihre besonderen Anordnungen als unvercinbar und einander dem Sinn nach widerspre= chend anzusahen, wird jeder aufrichtig Suckende bereitwillig be= kräftigen, dass sie sich nicht nur ge ‚tig ergänzen, sondern auch bestätigen und dass sie untrennbars Teile eines einzigen v°’11= ständigen Ganzen sind. Ein Vergleieh ihres Inhalts mit den übrigen geheiligten Baha'i-Schriften wird gleichfalls den Beweis ihrer sinn- und schriftgenässen Übereinstimmung mit den-als echt erwiese= nen Werken und Aussprüchen Baha'u'lläh's und !Abdu'l-Bahä's erbrin= gen. Wer den Kitäb-i-Agdas sorgfältig und mit "leiss liest, wird in der Tat nieht schwer herausfinden, dass das Heiligste Buch selbst wiederholt die Finrichtungen vorwegnimnt, die !Abdu'1-Bahd in Seinen willen angeordnet het. Es scheint, dass Baha'u'llah dadurch, dass Er in Seinem Buch der Gesstze gewisse Angelegenheiten nicht näher um=
Bi
rissen oder gerewelt hat, absichtlich ein. Lücke im allgemeinen Rahmen der Faha'i-Sendung offen liess, div dureh die nicht miss= zuverstehenden Anordnungen im Letzten Willen des Meisters ausge= fallt ist. Ein Versuch, das eine vom anderen zu trennen, oder zu unterstellen, dass die Lehre Baha'u'llah's durch das, was Abdu'l- Baha in Seinem Letzten Willen offenbart hat, nicht in ihrer Ganz= heit und unbedinrten Unverdorbenheit mewahrt sei, ist cine unver= zeihliche Beschimpfung der unerschütterlichen Treue, die kenn= zeiohnend für das Leben und Werk unseres geliebten Meisters waren,
Jeder anhänger der Feiligen Sache sollte im Auge behalten, dass das Gefüge der Bahä'i-Verwaltungsordnung keine der Baha'i- welt sıit dem Heimgang des Meisters willkürlich auferlegte Neuerung darstellt, sondern seine Autorität aus dem Willen und Testament Abäu'l-Baha's entnimmt, in ungezählten Yableten ausdrücklich be= schrieben ist und in einigen seiner wesentlichen Merkmale auf den ausdrücklichen Verfügungen im Kit&b-i-Agdas ruht. Fe vereinigt und verbindet so dic von Bahatu'lläh und Abdu'l-Baha gesondert nieder= gelegten Grundsätze und ist unlösbar mit den wesentlichen Glaus benstatsachen verbunden. Rine Abtrennung der administrativen Grundsätze der Heiligen Sache von .denı rein geistigen und humanitä= ren Lehren käme einer Verstümmelunr des Körpers der Sache und ei= ner Trennung gleich, die nur zu einer Auflösung in ihre Bestand= teile und zur Auslöschung des Glaubens selber führen würde,
Es sollte sorpfältig erinnert werden, dass sowohl die örtlichen Häuser als auch das Internationale Faus der Gerechtigkeit im Ki= +aAb-i-Agdas ausdrücklich verordnet sind, dasz die Einsetzung des Nationalen Geistigen Rates als ciner vermittelnden Körperschaft - auf die in des Meisters Willen als dem "Nachgeoraneten Haus der Gerechtigkeit" Bezug genommen ist - die ausdrückliche Bestätigung ‘abdu'l-Bahä's hat, und dass das für die Wahl des Internationalen und der Nationalen Häuser der Geruchtigkeit zu befolgende Wahlsy= etem von ihm sowohl in seinem Willen als auch in einer Anzahl sei= ner Tablete niedergelegt ist. Weiter ist die Einrichtung von ört= lichen und nationalen Fonds, die nun notwendige Beifügungen aller örtlichen und Nationalen Guistigen Räte sind, von Abdu'l-Baha nicht nur in den von Ihm an die Baha'i im Orient offenbarten Tab= leten festgelegt, sondern ihre Wichtigkeit und Notwendigkeit wurde von Ihm wiederholt in Seinen Äusserungen und Niederschriften nach= drücklich hervorgehoben. Die Vereinigung der Autorität in den Hän= den der erwählten Vertreterschaft der Gläubigen, die Notwendigkeit der Unteroränung jedes Anhängers des Glaubens unter das wohlbe= dachte Urteil der Baha'i-Rate, seine Yevorzugung der einstimmigen Beschlussfassungen, die ausschlaggebende Natur der Stimmenmehrheit und selbst das Verlangen nach ausübung einer geschlossenen Auf= sicht über alle Baha'i-Veröffentlichungen wurden von 'Abau'l-Baha, wie seine authentischen und weitverbreiteten Tablete zeigen, unab= lässig eingeschärft. Seine umfassenden und humanitären Lehren an= zunchmen und seine stärkeriordernden und unterscheidenden Gebote in nachlässiger Gleichgültigkeit zu verwerfen und abzulehnen, wäre ine oflene Untreue gegenüber dem, was er in seinem Leben am mei= sten heste.
Dass die Nationalen Geistigen Räte von heute zur gegebenen Zeit ch die Häuser der Gercchtigkeit ersetzt werden und dass sie in juder Finsicht einheitliche und nicht getrennte Körperschaften sind, ist in reichcem Mass durch "Abdu'l-Paha Selbst bestätigt wor= den, So hat Er sich auch’ in, cinem Tablet an dje Nitglicder 6er sten Geistigen Rates von Chicago, der ersten gewählten Baha'i- rperschaft, di. in den Vereinigten Staaten eingesetzt worden ist, als an die Mitglieder des "Hauses der Gerechtirkeit" für die= se Stadt pewandt und damit eigenhändir und über je Zweifel er= haben die Identität der heutigen Geistigen’ Räte mit den von Bahä'- u'llah genannten Fäusern der Gerschtigkeit bekundet. Aus leicht
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erfindlichen Gründen wurde es für ratsam erachtet, den gewählten
Vertretern der Baha'i-Gemeinschaften in der ganzen Welt die zeit=
lich beschränkte ‚Benennung Geistige Räte zu geben, ein Ausdruck,
der in dem’Mass, in dem die Stellun« und die Ziele des Baha'i-
Glaubens besser verstanden und voller ‚erkannt werden, allmählich
durch. die bleibende und angemessenere Bezeichnung als Haus der Ge=
rechtigkeit abgelöst werden wird. Die heutigen Geistigen Räte we
den in der Zukunft nicht nur eine andere Renennung tragen, sondern
dann auch noch in der Lage sein, zu ihren heutigen Aufgaben die
Vollmachten, Pflichten und Vorrechts zu übernehmen, die durch die
Anerkennung des Glaubens Bahä'u'llahte als nicht nur eines der 'an=
erkannten religiösen Systeme der Welt, sondern als die Staatsreli=
zion einer unabhängiecn, höchsten Staatsautorität erforderlich :
sein werden. Und in dem Mass, in dem der Baha'i-Glaube die Volks=
massen in Ozt und West durchdringt und seine Wahrheit äurch die
Mehrheit der 3cvölkerung einer Anzahl selbständiger Staaten in der
Welt ergriffen wird, wird auch das Haus der Gerechtigkeit die Fül=
le seiner Macht erreichen und als oberstes Organ der Baha!i-Welt=
gemeinschaft alle Rechte, ‘Pflichten und Verantwortlichkeiten aus=
üben, die dem zukünftigen Weltüberstsat obliegen werden.
Es muss in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass ... Aie Errichtung des obursten Fauses der Gerechtigkeit in keiner Weise von der Annahme des Baha'i-Glaubens durch die Masse der Völ= ker der Welt abhängt, noch dass sie seine Annahme durch die Mehr= hvit der Bevölksrung in irgend einem Janu voraussetzt. Tatsache ist,.dass Abdu'l-Bahd in einem Seiner frühesten Tablete Selbst die Möglichkeit der Bildung des Universalen Fauses der Gerechtigkeit zu Seinen Gigenen Tebzeiten erwogen hat -und mit aller Wahrschein= lichkeit nach die ersten Schritte zu desson Trrichtung unternom= men haben würde, hätten nicht die ungünstipen ‚Umstände unter der türkischen Regierung vorgeherrscht. Es ergibt sich dareus, dass, wenn günstige Umstände die Bahatf Persiens und der angrenzenden Länder unter Sowjetregierüng es 'gestätten werden, ihre nation@len Vertreter gemäss den in den Schriften Abdu'l-Bahä's niedergelegten Richtlinien.zu wählen, das letzte verbleibende Hindernis auf dem Wege zur endgültigen Bildung des Internationalen Hauses der Ge= rechtigkeit behoben sein wird. Denn den Nationalen Häusern der Gc= rechtigkeit ücs Ostens und Westens fällt die Aufgabe zu, in Über= einstimnung mit den ausdrücklichen Verordnungen des Willens die Mitglieder des Internationalen Fauses der Gerechtigkeit unmittel= bar zu wählen. Erst wenn sie selber voll die Reihen der Gläubigen in ihrem butreffenden Land vertreten und das Gewicht und die Er= fahrungen erlangt haben, deren sie bedürfen, um im arganischen Leben der Sache tatkräftig zu wirken, können sie an ihre heilige Aufgabe herantreten und die geistige Grundlage für die Bildung einer 80 erhabenen Körperschaft in der Bahd'i-Welt schaffen.
Jeder Gläubife muss auch klar erkennen, dass die Einsetzung des Mitertums div dem Universalen Haus der Gerechtigkeit durch Bahä'u' 11h im Kit&b--i-Agdes und durch Kbdu'l-Bahd wiederholt und nach= drücklich in Seinem letzten Willen verliehene Machtbefugnis unter keinen Umständen aufhebt oder auch nur im geringsten davon ab= zieht. Es stellt in keiner Weise einen Widerspruch zum Willen und den Schriften Baht'u'll&äh's dar, noch werden dadurch irgend welche Seiner geoffenbarten Anordnungen nichtie. Ls erhöht das Anschen dieses erhabenen Rates, festigt seine höchste Stellung, gewähr- leistet seine Einiekeit und den Forträng seiner Arbeit, ohne sich den geringsten Eingriff in die Unverletzlichkeit des klar umrisse= nen Bereiches seines Spruchrechts anzumassen,.. Erft spätere Gene= rationen werden den Wert und die Bcdeutun? fässen können, die sich mit diesem’ durch die Hand des Welt-Bilünermeisters für die Verein= heitlichung: und dem Sieg des weltumfassenden Baha'i-Glaubens ge= schaffenen göttlichen Meisterwerk verbindet. Erst die nach uns
sen, die Wichtigkeit des überraschend stär= ken Nachdrucks zu verstehen, der auf die Einrichtungen des Hauses der Gerechtig t und des Hütertums gelegt ist. Sie erst werden die Bedeutung der eindringlichen Sprache kbdu'l-Baha's gegenüber den Verlstzern des Bündnisses, die sich gegen Ihn erhoben hätten, riehtig einschätzen und ihnen allein wird die Eignung der von Ab= du'1-Baha als Ausdruck für die dereinst aus dem Chans und den Wirren unserer Zcit hervorgelienden Gesellschaft eingeführten Ein= richtungen offenkundig werden. 5)
Kommenden werdun verm
Die Zwillingseinrichtung des Hütertums und des Universalen Hauses der Gerschtigkeit, Et e
Es soll... hier versucht werden, das Wesen und die Aufgaben der Zwillingspfeiler zu erklären, die diesen mächtigen Verwaltungsbau tragen, d.h. die Einrichtungen des Hütertums und des Iniversalen Hauses der Gerechtigkeit... -
Es muss gleich zu Anfang klar und unzweideutig festgestellt werden, dass diese Zwillingseinrichtungen der Administrativen Ord nung Baha'n'lläah's ihrem Ursprung nach als göttlich, ihren Aufga- ben. nach als unbedingt notwendig und in ihrem Ziel und Zweck als einander ergänzend angesehen werden müssen. Ihre gemeinsame ‚grund legende Aufgabe ist die Sicherung der l'ortdauer jener göttlich verordneten Autorität, die aus der Quelle unseres Glaubens fl die Wahrung der Einigkeit seiner Anhänger und die Aufrechterha tung der Unverfälschtheit und Schmiessamkeit seiner Lehren. In ge= meinsamer Zusammenarbeit verwalten diese beiden untrennbaren Ein= richtungen die Angelegenheiten des Glaubens, richten sie seine Ars beit aus, fürdern sis seine Belange, vollziehen sie seine Gesetze und schützen sie seine Untergliederungen. In ihren Besonderheiten arbeitet jede von ihnen in einem klar abgegrenzten Rechtsbereich; jede ist mit eigenen Hilfscinrichtungen ausgestattet, die der wirksamen Entlastung in Durchführung ihrer besonderen Verantwort= lichkeiten und Pflichten dienen. Jede übt innerhalb der ihr ge= setzten Grenzen ihre Machtvollkommenheit, Autorität, Rechte und Vorrechte aus, die weder zueinander in Widerspruch stehen, noch im geringsten die Stellung, die jede dieser Einrichtungen einnimmt, schmälern. Weit davon entfernt, miteinander unvereinbar zu sein oder sich gegenseitig zu stören, ergänzen sie in ihrer‘ Autorität und Wirksamkeit einander und sind sie in den Zielen dauernd und grundlegend ver:inigt.
Losgelöst von der Einrichtung des Hütertums würde die Weltord= nung Baha'u'llah's unvollkommen und dauernd des Grundsatzes d Erblichkeit beraubt sein, der, wie Abdu'l-Bah& schreibt, unve dert durch das Gesctz Gottes hochgehalten worden ist. "In allen pöttlichen Sendungen," su erklärt Er in einem an einen Anhänger des Glaubens in Persien gerichteten Tablet, "ist dem ältesten Soh= ne eine ausserordentliche Auszeichnung zuteil geworden. Sogar di« Stufe der Prophetenschaft ist das Recht der Erstgeburt gewesen". Ohne eine solche Einrichtung würde die Ganzheit des Glaubens gu fährdet und der Gang dus gesamten Getriebes schwer bedroht sein. Sein Anschen würde leiden, das erforderliche Mittel zur Ermügli= chung einer weiten, ununturbrochenen Sicht über Reihen von Gene= rationen völlig fehlen, und die zur Festlegung des Bereichs der gesctzgeberischen Tätigkeit seiner erwählten Vertreter nötige Führung ihm vollkommen entzogen sein.
Getrennt von der nicht minder wesentlichen Einrichtung des Uni= versalen Hausos der Gerechtigkeit würd. diese nämliche Oränung des Willens Abdu'l-Baha's in ihrer Wirksamkeit gehemmt und ausser Stande sein, die Lücken auszufüllen, die der Schöpfer des Kitäb- i-Agdas mit Bedacht im Gefüge Seiner Gesetzes- und Verwaltungs-An=
est,
ordnungen gelassen hat.
"Er ist der Ausleger des Wortes Gottes", erklärt Abdu'l-Baha be= züglich der Aufgaben des Hüters des Glaubens, wobei Er in Seinem Letzten Willen genau den selben Ausdruck anwendet, den Er bei der Zurückweisung der Anfechtungsbesgründung durch aie Bündnisbrecher wählte, die Sein Recht zur Auslegung der Äusserungen Baha'u'llah's bestritten hatten. "Ihm wird", fügt Er hinzu, "der Erstgeborene
seiner unmittelbaren Abkömmlinge Tolgen." "Die mächtige Feste", erklärt Er weiter, "wird durch den Gehorsam gegen ihn, der der Hü= ter der Sache Gottes ist, wneinnehmbar und sicher bleiben." "Die
Mitglieder des Hauses der Gerechtigkeit, alle Aghsän, die Afnan und die Hände der Sache Cottes sind verpflichtet, dem Hüter der Sache Gottes ihren Gehorsam, ihre Ergebenheit und Unterordnung zu erzeigen."
"Es ist den Mitgliedern des Hauses der Gerechtigkeit zur Pflicht gemacht", erklärt Bahd'u'llän andrerseits auf dem achten Blatt des "Erhabenen Paradieses", "über diejenigen Fragen untereinander zu beraten, die nicht ausdrücklich im Buche offenbart sind, und durch= zuführen, was sie für angebracht erachten. Gott wird ihnen wahrlich eingeben, was immer Er will, und Er ist wahrlich der Versorger, der Allwissende." "Nach dem heiligsten Buch (dem Kitäab-i-Agdas)," er= klärt Abdu'l-Baha in Seinem Willen, "muss sich jeder richten, und alles, was nicht ausdrücklich darin erwähnt ist, muss an das Uni= versale Haus der Gerechtirkeit überwiesen werden. Was durch diese Körperschaft einstimuig oder durch stimmennshrheit angenomuen wird, ist in der Tat die Wahrheit und Gottes Absicht. Wer davon abweicht, gehört fürwahr zu denen, die Zwietracht lieben, sich böswillig ge= zeigt und von dem Herrn des Bundes abgewendet haben."
Abdu'l-Baha bestätigt in Seinem Willen nicht mur die oben er= wähnte Erklärung Baha'u'lläah's, sondern Er belehnt diese Körper=- schaft auch mit dem weiteren Recht und der Vollmacht, ihre Verord= nungen sowohl als auch solche eines vorangegangenen Hauses der Ge= rechtigkeit je nach den Zeiterfordernissen aufzuheben, "Wie das Haus der Gerechtigkeit", so heisst es ausdrücklick in Seinem Wil= len, "die Macht besitzt, Gesetze zu verfügen, die nicht ausdrück= lich im Buch enthalten sind und zeitlichen Erfordernissen ent= springen, so hat ce auch die Befugnis, sie zu widerrufen... Es kann dies tun, weil diese Gesetze keinen Teil des ausdrücklichen göttli= chen Textes bilden."
Hinsichtlich beider, des Hüters und des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, lesen wir folgends eindringliche Worte: "Der heilige und jugendliche Zweig, der Hüter der Sache Gottes, sowie das Univer= sals Haus der Gerechtigkeit, das universal zu wählen und einzusetzen ist, stehen beide unter dem Schutz und Schirm der Abh4-Schönheit, unter der Obhut und unfehlbaren Führung des Erlıabenen (des Bab)
- möge mein Leben für beide geopfert werden -, Was immer sie be= stimmen, ist von Gott."
Aus diesen Darlerungen wird unzweifelhaft klar und deutlich, dass der Hüter des Glaubens zum Ausleger des Wortes gemacht und das Universale Haus der Gerechtigkeit mit der Aufgabe der Gesctzge= bung in den Fragen eingesetzt worden ist, die nicht ausdrücklich in den Lehren offenbart sind. Lie Auslegung durch den Hüter ist inner= halb seines Bereiches «benso autoritativ und bindend wie die Erlas= se des Internationalen Hauses der Gerechtigkeit, dessen ausschliess= liches Recht und Vorrecht es ist, über solch. Gesetze und Verord= nungen zu befinden und letztgültig zu entscheiden, die Baha'u'llah nicht ausdrücklich offenbart hat. Keiner von beiden kann und wird je in das geweihte und festgelegte Gebiet des andern übergreifen, keiner von ihnen versuchen, die besondere und unbestrittene Autori= tät zu schmälern, mit der beide von Gott her ausgestattet wurden,
Obwohl der Hüter des Glaubens zum ständigen Haupt einer so erha=
benen Körperschaft gemacht worden ist, kann er doch nie, und wäre
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es nur vorübergehend, das Recht ausschliesslicher Gesetzgebung be= anspruchen. Er kann die Entscheidung der Mehrheit seiner Mitglie= der nicht umstossen, ist jedoch verpflichtet, auf eine nochmalige Deu a durch sie in jedem Falle zu bestehen, der nach seinem
jewissen dem Sinn der durch Bah&'u'llah geoffenbarten Äusserungen widerspricht und von deren Geist abweicht. Er. legt aus, was aus= arücklich ofienbart worden ist, und kann nicht gesetzgeberisch t# tig sein, es sei denn in: seiner Eigenschaft als Mitglied des Uni= versalen Hauses der. Gerechtigkeit. Es ist ihm verwehrt, allein. die Verfassung zu schaffen, welche die geordnete Tätigkeit. seiner Mit= glieder leiten muss, oder seinen Einfluss in einer Weise auszuüben durch welche die Freiheit derjenigen beeinträchtigt werden könnte, die als geheiligtes Recht den Kreis seiner Mitarbeiter wählen.
Es sollte nicht vergessen werden, dass "Abqau'l-Bahä die Einrich= tung des Hütertums bereits in einer Andeutung vorweggenommen hat, @ie Er, lang vor Seinem eigenen Heimgarig, in einem Tablet an drei Seiner Freunde in Persien machte, Auf ihre Frage, ob irgend jcmani da sei, an den sich alle Baha'i nach Seinem Tod zu wenden hätten, gab Er folgende Antwort: "Was eure an mich gerichtete Frage anbe= langt, so wisst fürwahr, dass die Antwort darauf ein wohlbehütetes Geheimnis ist. Es ist wie die Perle, die verborgen in der Muschel ruht. Dass es enthüllt werden soll, ist vorgesehen, Die Zeit wird kommen, da sein Licht erscheint, seine Zeichen kundgetan und seine Geheimnisse enträtselt werden."...
wie erhaben die Stellung und wie wesentlich die Aufgabe der Einrichtung des Fütertums in der Verwaltungsordnung Bahäa'u'lläh's such sein mag, wie überwältigend das Gewicht der von ihr getrage= nen Verantwortung immer bleiben muss, so darf doch seine Wiohtig= keit, gleichviel wie die Sprache des Letzten Willens ist, durchaus nicht überbetont werden. ber Hüter‘ des Glaubens darf unter keinen Umständen und wie gross äuch seine Verdienste oder Taten seien, zu einem Rang erhoben werden, der ihn mit Abdu'l-Bahd an jener ein= zigartigen Stellung teilhaben lässt, die der Mittelpunkt des Bun= des einimmt, und noch viel weniger zu der ausschliesslich der Ma= nifestation Gottes vorbehaltenen Stufe. Ein so schweres Abweichen von den feststchenden Grundsätzen unseres Glaubens würde nicht we= niger als offenbare Botteslästerung bedeuten,... wie gross auch der Abstand sein mag, der Ihn (!Abdu'l-Baha) von dem Urheber einer göttlichen Offenbarung trennt, so lässt sich dieser Abstand doch niemals mit demjenigen vergleichen, der zwischen Ihm, dem Mittel= punkt des Bundes Bahä'u'lläh's, und Seinen auserwählten Werkzeu= gen, den Hütern, ist. Es liegt ein weit, weit grösserer Abstand zwischen dem Hüter und dem Mittelpunkt des Bundes, als er zwischen dem Mittelpunkt des Bundes und seinem Urheber bestcht. -
Kein Hüter des Glaubens... kann je beanspruchen, dass er das vollkommene Beispiel der Lehren Baha'u'lläh's oder den fleckenlo= sen Spiegel darstellt, der Sein Licht zurückstrahlt. Obzwar er durch den unfehlbaren, nie irrenden Schutz Bahä'u'lläh's und des BAb beschirmt wird und in so hohem Masse mit 'Abdu'l-Baha Recht und Pflicht, die BahA'i-Lehren auszulegen, teilen mag, so bleibt er im Wesen dennoch Mensch und kann er, wenn er das ihm übertragene Treuamt wahren will, unter keinerlei -Vorwand für sich die Rechte und Vorrechte in Anspruch nehmen, die Baha'u'lldh Seinem Sohne zu verleihen beliebt hat, Zum Hüter des Glaubens zu beten, ihn als Herr und Meister anzureden, als "Seine Heiligkeit" zu bezeichnen, seinen Segen zu suchen, seinen Geburtstag zu feiern oder irgend ein Ereignis, das mit seinem Leben verknüpft ist, festlich zu be= gehen, wäre im Lichte dieser Wahrheit gleichbedeutend mit einem Abgehen von den in unserem geliebten Glauben verankerten festge= setzten Wahrheiten. Vic Tatsache, dass der Hüter mit der zur Sinn= findung und Ausfolgerung der Worte Baha'u'lläh's und Abdu'l-Baha's erforderlichen besonderen Kraft begabt worden ist, braucht ihm
nicht notwendig eine gleiche Stufe mit denen einzuräumen, deren worte auszulegen er berufen ist, Er kann dieses Recht ausüben und dieser Verpflichtung nachkommen und doch gegenüber beiden im Rang unendlich viel niedrirer und wesentlich von Ihnen verschieden sein.
Tie Unverletzlichkeit dieses Pauptgrundsatzes unseres Glaubens muss durch die Worte unä Taten seines gegenwärtigen Hüters wie auch der kommenden reich bezeugt werden, Sie müssen in Führung und Beispiel seine Wahrheit unerschütterlich festbegründet aufrichten und kommenden Geschlechtern unanfechtbare Beweise seiner Echtheit übermitteln. 6)
Yanpttriebkraft zum "Grössten Frieden".
Wie bedeutsam der Ursprung dieser mächtigen Verwaltungsbaues und wie einzigartig scine rkmale auch sein mögen, so erscheinen doch die Ereignisse, die rleichsam sein Entstehen angekündigt und den ersten Abs itt seiner Entwiekclung ausgezeichnet haben, nicht weniger bemerkenswert. Wie auftallend, wie lehrreich ist der Gegen= satz zwischen dem Vorgang “llmählicher und stetirer Befestigung, der das Wachstum seiner jungen Kraft bezeichnet, und dem verheeren= den Ansturm der auflösenden Mächte, welche die veralteten religiösen und weltlichen Einrichtungen der heutigen Gesellschaft überrennen!
ie Lebenskraft, welch: die organischen Einrichtungen dieser grossen sich ständig ausbroitenden Ordnung in so hohem Masse zei= gen, die Hindernissc, die bereits durch den hohen Mut und die kühne Entschlossenhcit ihrer Sächwalter überwunden worden sind, das Feuer einer mit unverminderter Glut in den Herzen ihrer reisenden Lehrer elühenden und unauslöschbaren Begeisterung, die Höhe der Selbstauf- o»nferung, die ihre Vorkämpfer erreichen, Nie Weite des Blicks, die zuversichtliche Hoffnung, die schöpferisch. Freude, der imnerc Friede, die unbestechliche Lauterkeit, die vorbildliche Selbst= zucht, die unauflösliche Einigkeit und Einmütigkeit, die ihre muti= gen Verfechter an den Tag legen, der Grad, in dem ihr beweglicher Guiet sich fähig erwiesen hat, die vermanniefschten Elemente ihres Bereiches anzugleichen, sie von jeglicher “rt von Vorurteil zu rei= nigen und in ihre eigene Gliederung einzufügen, dies sind Beweise einer Kraft, die zu übergehen sich eine enttäuschte und überaus er= schütterte Gesellschaft schwerlich leisten kann...
Die Entstehung und Ärrichtung dieser Administrativen Ordnung,der Schale, die eine solche Kostbarkeit birgt und hütet, bezeichnet die Wende dieses zweiten, gestaltenden Abschnitts des Baha'i-Zeitalters._ Er wird in dem Masse, in dem er vor unsirem Blick zurücktritt, mehr und mehr als die Haupttric.bkraft angeschen werden, welche die Macht hat, die letzte phase, die Erfüllung dieser erhabenen Sendung, ein= zuleiten.
Lasst niemanden, solange dieses System sich noch im Kindesalter befindet, dessen Charakter miskverstehen, scine Bedeutung verklei= nern oder seinen Zweck entstcllen. Ver Welsen, auf dem diese admi= nistrative Ordnung gründet, ist Gottes nnwandelbarer Plan für die Menschheit dieses Tages, die Quelle ihrer Lingebung keine geringere als Baha'u'llah Selbst, ihr schild und Schirm die Menge der Heer= scharen des Abhä-Reiches, ihre Saat das Blut von nicht weniger als zwanzigtausend Märtyrern, die ihr Teben opferten, dass sie geboren werde und gedeihe. bie Achse, um die ihre Einrichtungen sich bewe= gen, sind die beglaubigten Anordnungen des Willens und Testaments “baäu'l-Bahd's, ihre Leitsätze die Wahrheiten, die Er, der unfehlba= re Ausleger der Lehren unseres Glaubens, so deutlich in Seinen öf= fentlichen Ansprachen im Abendland verkündet hat. Vie Gesetze, die ihre Durchführung beherrschen und ihren ”irkungsbercich umreissen, sind diejenigen, die ausdrücklich im Kitäb-i-Agdas verordnet wur= den. Die Stätte, um die sich ihre geistigen, mınschendienlichen und verwaltungsmässigen Unternehmungen sammeln werden, ist der Mashri=
qu'l-Adhkär mit seinen zusätzlichen Ninrichtungen. Tie ihre Aauto=- rität tragenden und ihr Gefüge stützenden Säulen sind die Zwil= lingseinrichtungen des HFütertums und des Universalen Hauses der Gerechtigkeit. Das sie anfeuernde Hauptziel ist die Errichtung der von Bahä'u'lläh umrissenen neuen Weltordnung. Die von ihr an= gewendete Methode und die durch sic gegebene Richtschnur neigen weder zum Osten noch zum Westen, weder zum Juden noch zum Heiden, weder zum Reichen noch zum Armen, weder zum Weissen noch zum Far= bigen. Ihre Iosung ist die Vereinigung des ganzen Menschenge= schlechtes, ihr Banner der "Grösste Friede", ihre Erfüllung der Anbruch jenes goldenen Jahrtausends, des Tages, da die Reiche dieser Welt zum Reiche Gottes Selbst geworden sein werden, das das Reich Bahä'u'lldh's ist. - 7).
Inhaltsübersicht :
Stufen einer fortschreitenden Entwickelung Seite l- 3 Die Bedeutung von hbadu'l-Baha's Willen und
Testament er er 3 Die Quellen der Autorität 4-5 Übereinstimmung von Abdu'l-Bahä's Willen und
Testament mit dem Kit&b-i-Agdas e 8
Die Zwillingseinrichtwigen des Hütertums und h des Universalen Hauses der Gerechtig=
keit ne Haupttricbkraft zum "Grössten Frieden" “ 32,72 �