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35,4
DER BAHA"I-QLÄAÄUBTGE
» 19562
Veröffentlichungsausschuss des Nationalen Geistigen Rates der Bahä'i in Deutschland und Österreich
1051
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[Seite -1]Bahan -BStwvwaleoentexte
VER Bart -GLÄUBIGH
Texte von Beharu'ı31an Abautl-Baha shoeki Effendi
Veröfrentlichungsausschuss des Nationalen Geistigen Kkats Ger Bah&'i in Deutschland und Österreich
Der Geistige Rat der Bahd'j
in Esslingena.N. e.V,
— Bibliothek
[Seite 0]Inheltsübersicit
Die Baha'i-Glaubensgrundlags Seite 1
Freiheit der Auffassung aber volle Annahme Die Gesetze Baha’u'lläh's
Pflicht zum Schutz der Gottessache
Verbot des Streitens
Keine Verleumdungen und üble lYachreden Unser leben als Spiegel der Sache Mitarbeit an der Verbreitung der Sache
Ein al meiner Lehrauftrag
fie Kraft der wi
schütterlichen Überzeugung
Verhältnis der Gläubigen zum Hüter und dem Universelen Haus der Gerechtigkeit
' Verhältnis der Gläubigen zu den Geistigen Räten
Verhalten gegenüber der Regierung
Üffentliche Wahlen und politische Zugehörig= keit
Zugehörigkeit zu religiösen Nicht-Baha'i- Organisationen
Zugehörigkeit zu sonstigen Nicht-Beha'i- Organisationen
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[Seite 1]DER BAHÄ' I-GLÄURIGE
Die Beha'i-G Y dla
Dies ist die Glauvensgrundlage des Volkes Baha's (der Ba= hati)... : Seine Heiligkeit, der Erhabene (der Bab) ist die Offenbarung der Einheit und Alleinheit Gottes und der Vor= läufer der Urewigen Schönheit. Seine Heiligkeit, die Schön= heit Abha (Bahatu'lläh) ... ist die höchste Offenbarung Got= tes und der Aufgangsort Seines Göttlichen Wesens. Älle ande= ren sind Seine Diener und handeln unter Seinem Geoote 1).
Volle Anerkennung der Stufen des Vorläufers (des B&b), des irhebers (Bahd'u'lldh) unä des wahren Vorbildes des Baha'i- Glaubens (Abdu'l-Baha), wie sie das Testament Abdu'l-Bahd's dartut, vorbehaltlose Annahme von allem, was durch ihre Feder offenbart worden ist,und Unterwerfung darunter, treues und standhaftes Festhalten an jedem Satze des geheiligten Willens unseres Geliebten und enge Verbundenheit sowohl mit dem Gei= ste als auch mit der Form der gegenwärtigen Baha'i-Verwaltung in der ganzen Welt (der Baha'i-Administration) - das ist, was ich als die grundlegenden, ersten Erwägungen erachte, über die wir uns voll, mit Uzsicht und Sorgfalt vergewissern müssen, ehe wir eine so wichtige Entscheidung (äie Anerkennung als Baha'i-Gläubige) treffen 2).
Freiheit der Auffassung aber volle Annahme
Die Freiheit des Einzelnen, seiner eigenen Auffassung (der Lehre) Ausdruck zu verleihen, sollte nicht beschränkt werden, wenigstens nicht, solange er erkennen lässt, dass es sich um seine eigene Ansicht handelt. Derartige Erläuterungen sind in der Tat oft nützlich und ein Beitrag dazu, die Lehren besser zu verstehen. Gott hat dem Nenschen die Verstandeskraft nicht gegeben, um sie abzutöten, sondern um sie zu benutzen,
Dies bedeutet aber nicht, dass die offenbarten Worte damit nicht ihre unbedingte Gültigkeit behielten. Wir sollten versus chen, uns so eng als möglich an diese Gültigkeit zu halten und unsere Treue zu ihr dadurch zu bezeugen, dass wir bei unseren Darlegungen Worte Bahä'u'lläh's zitieren. Nickt an der Gültig= keit der geoffenbarten Worte festzuhalten ist ein irriger Glaube, und ebenso irrig ist es auch, die persönliche Ausle= gung üjeser Worte ganz zu unterdrücken. Wir sollten versuchen, einen glücklichen Wittelweg zwischen den beiden Gegensätzen zu erreichen 3).
Die Treue zum Glauben kann nicht lediglich auf einen Ab= schnitt angewendet werden noch aus halbem Herzen kommen. Entwe= cer wir erkennen die Sache ohne irgendwelche Vorbehalte an,oder wir hören auf, uns als Baha'i zu bezeichnen, Dem neuen Gläubi= gen sollte klar gemacht werden, dass es, um zu einem voll aner= kannten und mitarbeitenden Glaubensangehörigen zu werden, nicht genügt, nur einige Seiten der Lehre anzunehmen und diejenigen Seiten, öje seiner Gedankenwelt nicht liegen, abzulehnen. Nur so wird jedes Missverständnis schwinden und die organische Ein= heit unserer Sache erhalten bleiven 4).
Baha'u'llah kat hinreichend deutlich ausgesprochen, dass für
die Freunde lediglich das verbindlich ist, was in der Form von
Tableten (in Schriftform) offenbart ist. Überlieferungen von
Hörensagen mögen interessant sein, können aber in keiner Weise
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Anspruch au? Gültiskeit erkeben. Diese grundlegende Lehre Ba= 'l1l&n's sollte den Glauben davor bewahren, etwa wie der Isl&r verdorien zu werden, der allen berichteten Aussprüchen Mukammeds verbindliche Geltung beimisst B%
Die Gesetze Baha'u'llah's
Die von Beha'u'llah im Agdas geoffenbarten Gesetze sind überail, wo ihre Anwendbarkeit ‚gegeben und nicht in direktem Widerstreit zum bürgerlichen Recht des Landes ist, für jeden Gläubigen und jede Baha'i-Institution des Ostens und des We= stens unbedingt verbindlich. Gewisse Gesetze - das Fasten, die Pflichtgebete (das tägliche Gebet), die Einwilligung der El= tern in die Ehe, die Meidung alkoholischer Geiränke und die Einehe - sollten von allen Gläubigen als derzeit allgemein und wesensnötig betrachtet werden. Andere Gesetze wurden in Ein= blick auf eine Gesellschaftsoränung abgefasst, die dereinst aus den heutigen verworrenen Verhältnissen hervorgehen wird. Wenn das Buch Agdas einmal veröffentlicht sein wird, wird die= se Frage weitere Erklärung und Erläuterung erfahren. Was nicht im Agdas niedergelegt ist, wird in Ergänzung der Einzelheiten und Fragen von untergeordneter Zedeutung, die sich '’etwa in der praktischen Anwendung der von Baha'u'lläh bereits gestalteten Gesetze ergeben, durch das Universale Haus der Gerechtigkeit verordnet werden müssen. Diese Körperscheft kann was einmal durch Baha'u'llAh festgelegt worden ist ergänzen, aber niemals im geringsten entkräften oder ändern, genausowenig wie der Hü= ter irgend ein Recht hat, dessen Verbindlichkeit abzuschwächen oder gar die Verfügungen eines so grunälegenden und geheiligten Buches aufzuheten 6).
In den "Gleanings" ("Gleanings of Baha'u'lla®), S.175,1lesen wir hinsichtlich des lebenswichtigen Charakters und der Bedeu= twig der göttlichen Veroränungen unä Gesetze sowie der Notwen= digkeit ihrer vollen Befolgung durch die Gläubigen : "Wisse wahrlich, dass das Wesen der Gerechtigkeit und deren Quelle beide in dem Befehl zum Ausdruck kommen, der aus Ihm, Der die Offenbarung Gottes Selbst unter den Menschen ist, hervorgeht, so ihr doch zu denen zähltet, die diese Wahrheit anerkennen ! Er verkörpert wirklich das höchste unfehlbare Mass des Rechts für die gesamte Schöpfung. Wäre Sein Gesetz derart, dass es die Herzen 2ller, die im Himmel und auf Erden sind, mit Schrek= ken erfüllte, so ist es dennoch nichts als klares Recht. Wir sollten in der Tat die Aengste und Erschütterungen, die die Offenbarung dieses Gesetzes in den Menschenherzen hervorruft, wie das Geschrei des Säuglings ansehen, der von der Mutter= milch entwöhnt wird, wäret ihr doch von denen, die erkennen..."
Pflicht zum Schutz der Gottessache
O ihr Geliebten des Yerrn: zuhöchst von Allem steht der Schutz des wahren Gottesglaubens, die Erhaltung Seines Gesetzes, die Bewahrung 5 er Sache und der Dienst an Seinem Worte. Zehn= tausend Seelen x ihr gehsiligtes Blut in Strömen auf diesem Pfad vergossen. 3ie gaben ihr kostbares leben als Opfer für Ihn hin und eilten in heiliger Verzückung zum ruhmreichen Feld des Märtyrertums, indem sie das Banner des Gottesglaubens hoch er= hoben und zuf die Tafe] der Welt die Verse Seiner Göttlichen Einheit mit dem Blute ihres Herzens schrieben...
Bewahrt die Sache Gottes, behütst Sein Gesetz und hegt die grösste Scheu vor Zwietracht...
Einer der wichtigsten und wesentlichsten Grundsätze der Sa= che Gottes ist es, die Übertreter des Bünänisses ganz zu mei= den und ihnen aus dem Weg zu gehen, denn ihr Bestreben ist, die Sache Gottes völlig zuszulöschen, Seine Gesetze zu zerschlagen und alle bisherigen Bemühungen zu nichts zu machen. O Freunde! Es geziemt euch, die Prüfungen: Seiner Heiligkeit des Erhabenen (Bahd'u'llAh) tief in euer Gedächtnis einzunrägen und der Ewig= gesegneten Schönheit Treue zu erzeigen. Die grössten Anstreng= ungen sind nötig, demit nicht alle diese Leiden, Prüfungen und Qualen,. all dieses in so reichem Mass auf Gottes Pfad vergosse= ne reine und geweihte Blut, umsonst gebracht sein mögen.
O ihr Geliebten des Herrn! Bemühet euch von ganzem Herzen, äie Sashe Gottes vor den Angriffen der Falschen zu bewahren, denn solche Seelen machen das Gerade krumm und lassen ein ge= segnetes Bemühen sich ins Gegenteil verkehren 8).
Verbot des Streitens
In dieser geheiligten Sendung ist keinerlei Streit und Fi= £ersucht gestattet. Jeder Angreifende beraubt sich selbst der Gnade Gottes. Eines jeden Pflicht ist, allen Völkern der Welt, gleichviel ob Freunde oder Feinde, äusserste Liebe, Rechtschaf= fenheit, Ehrlichkeit und aufrichtige Freundlichkeit entgegen= zubringen. Der Geist der Liebe und Güte muss so stark sein,dass sich der Fremde als Freund, der Feind als wahrer Bruder fühlt, was immer auch der Unterschied zwischen ihnen sein mag. Denn Gott ist allumfassend, und alle Begrenzungen sind irdisch. So muss der Mensch darum ringen, dass sein Wesen Tugenden und. Vell kommenheiten offenbare, deren Licht auf alle herabscheint...
Verkehrt darum, o meine liebenden Freunde, einträchtig mit allen Rassen und Glaubensrichtungen der Welt in äusserstem Ver= trauen, Aufrichtigkeit, Glauben, Freundlichkeit, Wohlwollen und Freunäschaft, dass die Welt des Daseins vom heiligen Entzücken der Gottesgnade erfüllt sei, Unwissenheit, Feindschaft, Hass und Rachsucht aus der Welt verschwinden und die Dunkelheit der Entfremdung zwischen den Völkerschaften und Rassen der Welt dem Licht der Einheit weichen möre. Wenn andere Völker und Nationen euer Vertrauen enttäuschen, so lasst eure Treue wnter ihnen leuchten, sind sie euch gegenüber ungerecht, so seid ihr doch gerecht zu ihnen, wenn sie euch meiden, zieht sie an euch, wenn sie euch ihre Feindschaft fühlen lassen, so seid ihr freundlich gegen sie. Versüsst ihre Seelen, wo sie euer Leben vergiften, und seid ein Balsam für ihr Weh, wo sie euch Wunden schlagen 9).
Einigkeit unter den Freunden, selöstlose Mitarbeit auf Sei= nem Pfade, Gelöstheit von den Dingen der Welt, bei allen unse= ren Schritten grösste Klugheit und Bedachtheit, ernstetes Be= streben, nichts zu tun, was nicht auch Seinem geheiligten Wil= len und Wohlgefallen entspricht, zu jeder Zeit ihn (Abdu'l-Baha) selber und das Beispiel seines Lebens vor den Augen zu behal= ten, jeden, von dem wir fühlen, dass er ein Feind der Sache ist, ganz zu meiden... dies, und vor allem Einigkeit, ist, was ich als unsere wichtigste Pflicht erachte, wenn wir unser Leben Sei= nem Dienste weihen wolien 10).
Der Hüter wünscht mit Nachdruck zu betonen, dass bei Strei= tigkeiten zwischen Gläubigen, auch in Nicht-Baha'ifragen, die Anrufung des bürgerlichen Gerichts vermieden werden sollte, Es
u
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ist eine aufgsbe des+Geistisen Rates, solche Streitirkeiten auf
gütlichem Wege beizulegen, und zwar sowonl zur Bewahrung des
guten Namens und des Ansehens der Sacke, ais auch, um die er=
forderlichen Erfahrungen für cen Ausbeu seiner Aufgaben in der Zukunft zu gewinnen 11).
Keine Verleumdungen und üblen Nachreden
tines der wichtigsten aller göttlichen Gebote, das in den
Baha'i-Lehren besonderen Nachdruck findet, lautet : "Besprich die Sünden anderer nicht, solange du selbst sündisst. Solltest du diesen Gebot entgegenhandeln, bist uu gottlos, Ich bezeug
es" (Verborgene Worte, arab.27). Weiter warnt Baha'u'llah : "die üble Nachrede erstickt das Ferzenslicht und löscht das Zicht der Seele" (Gleanings 8.265), und 'Abdu'l-HBaha fügt in seinem letzten Willen und Testament kinzu: "Dem unmittelbaren Befehl Gottes enteprechenä haben wir verboten, Verleumäurngen zu äussern". Der Meister (Abdu'l-Baha) beleuchtet diese Lebensfra= ge in einem Tablet, in dem er darlegt: "wie gesegnet sind doch diese Ziele, vor allem die Verhinderung der üblen Nachrede. Ich hoffe, dass ihr darin Bestätigung erfährt, denn Nachrede ist die schlimmste Eigenschaft des kenscken und die grösste Sünde, besonders, wenn sie aus dem Mund der Glaubigen Gottes kommt. Könnte ein Mittel ersonnen werder, durch das die Tore der üblen Nachrede in alle Ewigkeit verschlossen würden und jeder der Gläubigen Gottes seine Zunge zum Preis des andern löste, dann würden die Lehren Seiner Heiligkeit Baha'u'llah Verbreitung finden, die Herzen erleuchtet, die Geister in Eerrlichkeit gekleidet werden und die menschliche Welt zu ewi= ger Glückseligkeit gelangen" (Tablet an Dr.M.S.C. ‚Washington, übersetzt 12.Aug.1913) 12),
Unser Leben als Spiegel der Sache
Nicht @urch die Stärke unserer Zahl, nicht durch gesteiger= te Darreichung einer Anzahl neuer, edler Grundsätze, nicht durch einen wohlorganisierten Lehrfeläzuz,gleichviel wie welt= weit und durchdacht er im Wesen sein maz,ja nicht einmal durch die Festigkeit unseres Glaubens oder die Kraft unserer Begei= sterung können wir am Ende hoffen, in den Augen eines kriti= schen und skeptischen Zeitalters den erhabenen Anspruch der Abha-Offenbarung aufrecht zu erkalten. Eines und nur eines wird unfehlbar und mit Gewissheit den unzweifelhaften Sieg der Hei= ligen Sache sichern, nämlich das Mass, in dem unser persönli= ches, inneres Leben und unsere private Natur in allen mannigfa= chen Seiten den Glanz aieser ewigen von Baha'u'llah verkündeten Prinzipien widerspiegeln 13).
Im Verkehr der Gläubigen untereinander dürfen sie sich nicht mit einem blossen Austausch kalter, leerer Formeln begnügen, wie sie so oft bei Festessen, Fmpfängen, Sitzungen und in Vor= tragssälen üblich sind. Sie müssen sich vielmehr als gleichge= stellte Teilhaber an den ihnen durch Bahä 'u'llar verliehenen geistigen Geben aufmachen und, unterstützt und beraten durch ihre. örtlichen und nationalen Vertretungen, Cie allgemeinen Veranstaltungen durch Gelegernheitnakne zu vertrautem und inni= gem gesellschaftlichem Verkehr er . Daheim, in ihren Ent= spannungs- und Mussestunden, im täglichen Geschäftsverkehr, bei den Zusammenkünften ihrer Kinder in der Schule, auf dem Spiel= platz oder im Klubraum, bei allen möglichen Gelegenheiten, und
mögen sie auch noch so unbedeutend scheinen, muss sich üle Ge= neinde Baha'u'llah's darin Genüge tun, weit und breit in den Augen der Welt und vor dem Angesicht ihres wachenden Neisters lebendige Zeugen der von ihm so zärtlich gehegten und bie ans de seiner Tage so wiermüdlich verfochtenen Wahrheiten zu
. Wenn wir,in unserem Bestreben erlahmen, wenn wir die cehiedenen wie von Zeit zu Zeit.:durch einen allweisen und igsen Meister gebotenen Gelegenheiten versäumen, werden wir zur in unserer wichtigsten und augenfälligsten Pflicht n, Sondern auch gegen den Strom jener belebenden Kräfte abstunpfern, die alleine die starke und rasche Entfaltung des ringenden Glaubens Gottes sichern kömnen 14).
Doch genügen so beispiellose und lobenswerte Glaubensfestig-
t, lautere Liebe, herrliche Treue, heldenhafte Beständigkeit
i edler Mit alleine noch nickt, um eine so grosse Sache zum
gültigen und vollxo en Sieg zu führen, und nicht eher
dürfen wir hoffen, in den Augen einer suchenden Welt die Wahr=
teit allüberwi: ıder Gottesliebe zu erköher, als bis sich die
vor uns für Ihn egte kräftsespendende Liebe in ihrer Macht
und Reinhe reichend in wiserem gesamten Verkehr mit unse=
ren Mitmensc ‚„ auch den einfachsten unü geringfügigsten, wi=
derspiegelt. t wenn wir selbst das Leben eines wirklichen
Baha'i leben, dürfen wir hoffen, die schöpferische und verwan=
delnde Kraft des Glaubens darzutun, den wir bekennen, und nur
die Fülle unserer Handlungen, die Geschlossenheit unseres le=
bens und die Unversehrtheit unseres Charakters können letzten
Endes unseren Anspruch untermauern, dass der Rakati-Geist in
diesen Tagen das einzige Nittel ist, ein langersehntes Ideal
zur cauernden Verwirklichung zu führen.
Diese klare Schau vor Augen und gestärkt aurch die barmher= zige FEilfe Bahaä'u'llah's und die wiederholten Versicherungen ‘abdu'l-Bahä's lasst uns zunächst darum ringen, das Leben zu le= ben, und uns dann eines Eerzenss, eines Geistes unä einhellig erheben, um unseren Reihen Kraft zu geben unö glück= lich unser Ziel zu erreichen 15).
Mitarbeit an der Verbreitung der Sache
Sei es durch offenes und beherztes Einstehen für die Grund= wahrheiten der Sache oder durch eine mehr mittelbare unä be= hutsamere Art des Lehrens, sei es durch die Verbreitung unserer Literatur oder das Beispiel unseres eigenen Lebens, immer wie= der sollte es unser Streben und einziges Ziel sein, dazu zu helfen, dass die ganze Menschheit die unumgängliche Notwenäig= keit, die Finzigartigkeit und die höchste Stufe der Baha'i-Of= fenbarung anerkennen möge. Gleichviel, für welche Arbeitsweise sich der einzelne entscheidet und ob der von ihm gewählte Weg auch noch ss mittelbar ist, so sollte jeder wahre Gläubige doch diese Anerkennung als das oberste Ziel seines Bemühens an= sehen. In klarbewusster Hinarbeit auf dieses Endziel sollte er sich in engem Zusammenwirken mit jedem Zweig der administrati= ven Einrichtungen und: Unternehmungen seines nationalen und ört= lichen Geistigen Rates vollste Unterrichtung über die Art und Ausbreitung der weltweiten Entwickelung unserer Sache zu ver= schaffen suchen und bestrebt sein, seinen Anteil zur Stärkung des ee aller Teile der Baha'i-Welt beizutra= gen 16).
Wehrlich, Gott hat es jeder Seele zur Pflicht gemacht, Seine
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Sache entsprechend ihren Fähigkeiten weiterzutragen. So wurde das Gebot durch den Finger der Macht und Kraft auf der Tafel der Erhabenkeit und Grösse aufgezeichnet 17).
bie Geliebten Gottes müssen Tag und Nacht darauf bedacht sein, die süssen Düfte zu verbreiten und das Gotteswort zu kün= den. Sie müssen Rufer und Boten in jeden Teil der Welt entsen= den. Jede dazu fähige Seele muss die Fackel der Führung lohen lassen, die Herzen mit dem Licht des Wissens erleuckten und, wenn möglich, in andere Länder Gottes reisen. So mag die Be= stätigung des Heiligen Geistes kommen und der Nauch des Lebens weitere Seelen erreichen 18).
Es ist mein inniger Wunsch, dass ihr allesamt diesem herr= lichen Ziel entgegenstreben und euch bemühen möget, zu aufrich= tigen und liebevollen Arbeitern am Bau der neuen geistigen Zi= vilisation zu werden, um zu den Auserwählten Gottes zu gehören, die Seinen höchsten Plan in willirem Gehorsam durch die Tat vollenden, Der Erfois lässt nicht lange:mehr auf sich warten, ist doch das Banner Gottes hoch errichtet, und die Sonne der Göttlichen Gerechtigkeit scheint auf das Antlitz aller Men= schen 19).
Tanket Gott von ganzem Herzen, dass Er euch ein solches Vor= recht schenkte. Würdet ihr euer Leben ganz dem Lobpreis Gottes weihen, es wäre nicht zu viel des Dankes für die Gunst, die euch dadurch zuteil ward. Erhebet euer Herz über die Gegenwart hinaus und schaust mit gläubigen Augen in die Zukunft. Heute ist die Zeit der Aussaat, und die Samenkörner fallen in den Boden, doch seht :; der Tag wird kommen, da ein herrlicher Baum ersteht, und seine Zweige werden reich voll Früchten hängen. Freut euch und seid fröhlich, dass dieser Morgen da ist, ver= sucht, die Gewalt dieses grossen Tages zu erfassen, ist sie doch wahrhaft wunderbar. Wit Ehren hat euch $0tt gekrönt, und in euren Herzen liess Er einen strahlenden Stern aufgehen.Wahr= lich,das Licht dieses Sternes wird die ganze Welt Fe,
20
Ein allgemeiner Lehrauftrag
Von allen Gaben Gottes ist die höchste die des Lehrens. Es zieht die Gnade Gottes an und ist die erste unter unsren Pflich= ten. Wie könnten wir uns dieser Gunst berauben? Nein, unser le= ben, unsere Fabe, unsre Bequemlichkeit und Ruhe - das alles bringen wir der Schönheit AbhA als Opfer dar und lehren die Sa= che Gottes 21).
Seien wir auf der Hut..., dass wir durch eine zu starke Be= schäftigung mit Dingen von geringerer Bedeutung und ein zu lan= ges Befassen mit den Einzelheiten unserer Angelegenheiten und Tätigkeiten die wichtigste, dringendste aller Pflichten nicht vergessen: nänlich, unsere Sorgen zu begraben und die Seelen zu lehren, inden wir weit und breit in eine schwergetroffene Welt die Heilsbotschaften tragen 22).
Wenn wir die Bedeutung dieser \iorte erfasst, ‚einen klaren Begriff vom waliren Charakter unserer Berufung, den anzuwenden= den Methoden und dem einzuschlagenden Weg erhalten und genügen= de Erneuerung - das unerlässliche Erfordernis für das Lehren - erfahren haben, so lasst unsrerheven, um Seine Sache mit Recht= schaffenheit, Überzeugung, verstärdnisvoll una tatkräftig zu lehren. Lasst dies cie höckste und vordringlichste Pflicht von jedem einzelnen Baha'i sein. lasst es zur beherrschenden Lei=
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denschaft unseres Lebens werden. Iasst ung”bis in die fernsten
Erdenwinkel hinein verbreiten, unsere persönlichen Interessen,
Beguemlichkeiten, Neigungen und Freuden opfern, uns unter die
verschiedenen Völker und Nationen mengen, mit ihren Eigenarten,
Überlieferungen, Gedanken unä Gebräuchen wohlvertraut machen,
universale Interessen in der Bewegung wecken, anregen und er=
halten uni zugleich mit allen in unseren Kräften stehenden
Mitteln, durch zusammengefasste und beharrliche Aufmerksamkeit
versuchen, die rückhaltlose Gefolgschaft und tätige Unterstüt=
zung der vielversprechenderen und empfänglicheren unter unseren
Hörern zu gewinnen. lasst uns dabei das Beispiel, das unser
geliebter Meister so klar vor uns gestellt hat, im Gedächtnis
wakren... Wenn wir uns alle entschliessen, getreu seinen \eg
zu gehen, wird sicherlich der Tag nicht fern sein, da unsere,
geliebte Sache sich aus der unvermeidlichen Verborgenheit eines
jungen, kämpfenden Glaubens hindurchgerungen hat zum vollen
Lichte weltumspannsnder Anerkennung. Dies ist unsere Pflicht,
sie oberste Verpflichtung. In ihr liegt das Geheimis des Er=
folges unserer Sache, die wir so innig lieben, in ihr die
Hoffnung und Erlösung für die Menschheit 23).
Die Kraft der unerschütterlichen Überzeugung
Behalten wir indessen stets vor Augen..., dass über allen ersinnbaren, die Wirksamkeit unsrer administrativen Unterneh= mungen erhölhenden Massnahmen, levenswichtiger als alles selbst durch die Reichstbegabten unter uns Erdenkbare und weit erhaben über dem vollencetsten, von den vereinten Anstrengungen der or= ganisierten Geistigen Räte erhoffbaren Gefüge für jeden wahren Gläubigen die zutiefst im Herzen erfasste Erkenntnis der bele= benden Kraft, der höchsten Notwendigkeit, der unfehlbaren Wirk= samkeit der von ihm weiter getragenen Rotschaft steht...
Nichts hätte ohne eine solche unverrückbare Überzeugung unsere geliebte Sache in vergangener Zeit befähigen können, den dü= stersten Stürmen ihrer Geschichte Trutz zu bieten, nichts sonst kann heute den mannigfachen Unternehmungen ungezählter Jünger unseres Glaubens Leben geben, nichts sonst die treibende Kraft und tragende Macht verleihen, die für den Erfolg weitgreifen= der und ausdauernder Leistungen unerlässlich sind. 3s ist die= ser Geist, den wir unverärossen vor allem anderen bewahren und den wir mit unserer ganzen Kraft in jeglichem Beginnen festigen und belegen müssen 24).
Verhältnis der Gläubigen zum Hüter und dem Universalen Haus_ der Gerechtigkeit
0 ihr getreuen Geliebten Kbdu'l-Baha's! Es ist eure Pflicht, Shoghi Effendi, dem aus der Frucht der beiden geheiligten lo= tosbäume (den Geschlechtern Baha'u'llah's und des BAb) ent= sprungen Reis, die grösste Sorgsamkeit zuzuwenden, damit kein Stäubchen der Verzagthkeit sein strahlendes Wesen unschatten, er Tag um lag mehr Glücklichkeit, Freude und Geistigkeit ge= winnen und sich gleich einem fruchtbaren Baum entfalten möge. Denn er ist nach Abdu'l-Bahß der Hüter der Sache Gottes. Die Afnanen (die Zweige), die Hände (Pfeiler) der Sache und die Ge= liebten des Herrn müssen ihm Folge leisten und sich zu ihm wen= den 25).
... Der Hüter der Sache Gottes sowohl als auch das allge= mein zu wählends unä zu errichtende Haus der Gerechtigkeit sind
beide unter der Obhut und dem Schutz der Schönheit Abhä's, un= ter dem Schirm und der nie irrenden Führung Seiner Heiligkeit, des Erhabenen,.. Was immer sie entscheiden, ist von Gott. Wer weder ihm (dem Hüter) noch ihnen (dem universalen Haus der Ge= rechtigkeit) folgt, der hat nicht Gott gefolgt, wer gegen ihn und jene sich erhebt, der hat sich gegen Gott erhoben, wer ge= gen ihn sich stellt, der hat sich gegen Gott gestellt, wer je= ne bekämpft, hat Gott bekämpft, wer mit ihm hadert, hat mit Gott gehadert, wer ihn verleugnet, hat Gott verleugnet, wer an ihm zweifelt, hat an Gott gezweifelt, wer von ihm abweicht, wer sich von ihm trennt und abkehrt, hat sich in der Tat von Gott getrennt und abgewendet 26).
Verhältnis des Gläubigen zu den Geistigen Räten
Es obliegt allen (Gläubigen), nichts ohne besprechung mit Gem Geistigen Rat zu unternehmen, seinem Beschluss vertrauens= voll mit Herz und Seele zu entsprechen und sich hinter ihn zu stellen, dass die Angelegenheiten eine ordentliche Regelung und gute Durchführwig erfahren. Sonst würde jeder für sich selber und nach eigenem Ermessen handeln, den eigenen Wünschen folgen und der Sache schaden 27).
Keinem der Gläubigen ist eine Stellung verliehen, die ihn ausserhalb oder über das Recht der Entscheidung irgend eines Ceistigen Rates etellt. Eine solche Haltung... widerspricht dem wahren Geist und Zweck der administrativen Oränung 28).
Um Spaltungen und Zerfall zu verhüten, damit die Sache nicht zur Beute einander widerstreitender Meinungen werde und dabei ihre Reinheit und ursprüngliche Kraft verliere, sowie zur wirk= samen und raschen Erledigung ihrer Angelegenheiten ist es nö= tig, dass jeder einzelne an der Wahl dieser. Räte bewusst und tätig teilnimmt, deren Entscheidungen unterstützt, ihre Be= schlüsse durchsetzt und mit ihnen bereiten Herzens bei der För= derung des Wachstums der Bewegung über alle Länder hin zusanm= menwirkt 29).
Ich fühle die Notwendigkeit, die lebenswichtige Bedeutung und Unerlässiichkeit des (Baha'i-) Wehlrechts zu betonen, einer geheiligten Pflicht, deren keiner der erwachsenen anerkannten Gläubigen beraubt sein sollte, es sei denn, dass er an einem Platz wohnt, der bis dahin noch nicht in der lage war, einen örtlichen Geistigen Rat zu bilden. Dieses besondere Recht des Gläubigen bedingt jedoch keine Pflicht. zur Stimmabgabe, wenn der betreffende fühlt, dass seine Lebensumstände es nicht rechtfertigen noch erlauben, das Wahlrecht klug und mit Ver= ständnis auszuüben. Es sollte dies dem einzelnen zur eignen SRLEOE ST EHHE nach seinem Gewissen und Ermessen überlassen blei= ben 30).
Jeder einzelne Gläubige muss sich ungeachtet der das Iand
beunruhigenden Ungewissheiten, drohenden Gefahren und der Geläd=
knappheit erheben und bis zur Grenze seiner Möglichkeiten dazu
beitragen, dass laufend und reichlich Beiträge in den nationa=
len (Baha'i-) Fond fliessen... der in däesen frühen Tagen der
administrativen Entwickelung des Glaubens das unentbehrliche
Mittel für das Wachstum und die Ausweitung der Bewegung ist.
Die Beisteuerung zu diesem Fonds bedeutet darüber hinaus für
jeden Gläubigen einen praktischen und wirksamen Weg, um das
Ausmass und Wesen seines Glaubens zu erproben und durch Taten
die Tiefe seiner Ergebenheit und Hingabe an die Sache zu be=
weisen...
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“ir müssen wie die Quellen im Frühling sein, die ihre ganze Fülle hergeben und doch beständier aus unsichtbaren Adern neu gefüllt werden, Fortgesetzt und unbekümmert durch die Angst vor Armut, auf die nie versegende Freigibigkeit der Muelle al= len Reichtuns und alles Guten beuend, auszugeben für das Wohl der Nitwelt - das ist das Gekeimnis rechten Lebens 31).
Wenn eine Krise über die Welt geht, sollte niemand hoffen, von ihr unberührt zu bleiben. Wir gehören einer organi=- schen Einheit an, und wenn e i n Teil des Organismis leidet, so werden die Auswirkungen auch den übrigen Körper treffen. Das ist in der Tat der Grund, warum Beha'u'ljan unsere Aufmerksam=- keit auf i r Menschheit hinlenkt. Als Baha'i soll=
3 Hoffnung in die Zukunft durch derartige erscrüttern lassen... Wir mögen .im Augen= wird das alles bald vorübergeken und dem z sichen.
gen... die Geistigen Räte ins Ver= t sie mit ihnen. Sie sind am Platze, besser sle üle vereo7 nen Gesichtepunkte der Probleme zu beurtei= len ung in Betracht zu ziehen. Immer sollten wir zu den Geisti= gen Räten Vertrauen haben unä sie um Rat angehen. Doch sollten unsere Schulden als geheiligte Pflicht erachtet werden und al= lem andern vorgenen (d.h. die Begleichung unserer Schulden vor den Beiträgen für die Sache kommen), denn dies ist der Boden, auf dem unser wirtscheftliches Leven gründet 32).
Beiträge zu den örtlichen und nationalen Fonds tragen völlig freiwilligen Charakter, in der Sache ist keinerlei Zwang noch Forderung zur Beisteuerung geduldet. Allgemeine, an die Gemein= den als zanzes gerichtete Aufrufe sollten die einzige Form sein, um den geldlichen Erfordernissen des Glaubens zu genügen 33).
sieht in
trauen urd besp
Verhalten gegenüber der Regierung
6 ihr Geliebten Gottes: es obliegt euch, allen gerechten Herrschern uniertan zu sein und jedem rechtschaffenen König eine aufrichtige Gesinnung zu erweisen. Dienet den Überhäup= tern der Welt mit äusserster Wahrhaftigkeit und Treue. Seid gehorsam gegen sie wid wolilgesonnen, Gebt euch ohne ihre Er= laubnis und Genehmigung nicht mit den Dingen der Politik ab, denn Pflichtvergessenheit gegenüber dem gerechten Herrscher ist Pflichtvergessenkeit gegen Gott Selber 34).
... Was ihre administrative Tätigkeit betrifft, deren zeit= weilige Aufhebung an sich kein Abgehen vom Prinzip der Glau=s benstreue darstellt, so müssen (die Baha'i), wenn sie den kla= rer Torschriften Beha'u'lian's und Abdu'l-Bahda's ergeben sind, die Entschei ı und Erlasse der verantwortlichen Herrscher sorgfältig sr. und getreu befolgen, mögen auch (durch Re= gierungsma en gegenüber der Baha'i-Aöäministration hervor=
. garufene) Ko ikte die weitere Ausbreitung der Bewegung noch so schmerzlich hemmen. In Fragen aber, die zutiefst an der Un= versehrtheit und Ekre des Glaubens Baha'u'lläh's rühren und
‚ einem Widerruf ihres Glaubens und einem Ableugnen ihrer inner= stern Überzeugung zleichkommer, sinä sie sich der Notwendigkeit gewiss und ohne weiteres gerüstet, mit ihrem Lebensblut die lauterkeit ihrer Überzeugtheit zu beweisen, dass keine Macht der Erde, weder die Listen der heimtückischsten Gegner noch die blutigen Schwerter der gewaltsamsten Unterärücker, je aus ihnen ein Wort oder eine Tat erpressen könnten, die darauf ab=
zielen möchten, die Stimme ihres Gewissens zu ersticken oder @ie Reinheit ihres Glaubene zu beflecken 35).
Öffentliche Wahlen und politische Zugehörigkeit
Keine Stimmabgabe oder Übernahme einer öffentlichen Stel= lung durch einen Baha'i sollte für den \ählenden oder den die Stellung übernehmenden, die zwangsläufige Anerkennung des ge= samten "Progranns einer politischen Partei bedeuten. Er ist vor allem der Verfechter‘ der durch Behä'u'llah verkündeten Prinzipien, mit cdenen sich nach meiner festen Überzeugung kein Programm einer politischen Partei in vollen Einklang bringen lässt... Die Freunde mögen ihre Stimme abgeben, wenn sie. kön= nen, ohne sich mit einer Ger Parteien gleichzusetzen. Sich auf parteipolitisches Gebiet zu begeben tut den besten Interessen des Glaubens sicher Abbruch und ist schäälich für die Sache. Es stekt beim einzelnen, sein Wahlrecht so zu üben, dass er sich aus der Parteipolitik heraushält und stets bewusst bleibt, dass er auf Grund der Vorzüge der Persönliekkeit und nicht der Zugehörigkeit zur einen oder anderen Partei wählt, Diese Frage ist deu Einzelnen, ir dessen Ermessen es bleibt, nach Belieben und Urteilsfähigkeit zu verfahren, völlig klar zu machen. Wenn sich aber jemand in die Parteipolitik begivt und für den Auf= stieg einer der Parteien einsetzt und wenn er entgegen dem er= hobenen Einspruch und der Warnung durch den Geistigen Rat auch weiter damit fortfährt, so hat der Geistige Rat das Recht, ihm die Beteiligung an Baha'i-Wahlen zu verwehren 36).
Zugehörigkeit zu religiösen Nicht-Baha'!-Organisationen
Kein Baha'i, der von ganzem Herzen und aufrichtig die klar unterscheidenden Grunüsätze der Sache hochzuhalten wünscht, vermag eine volle mitgliedsmässige Zugehörigkeit zu irgend ei= ner kirchlichen Nicht-Baha'i-Organisation anzunehmen... ist es doch nur zu:klar, dass die Sache Baha'u'llak'ts in ihren Haüpt= grundlagen gänzlich von veralteten Glaubenstekenntnissen, Kult= handlungen und Einrichtungen abweicht... In den Tagen “Abdu'l- Bahä's befand sich die Sache noch in einem IEntwickelungsab= schnitt, der eine solche offene und scharfe Scheidung zwischen sich und anderen reli en Organisationen, insbesondere dem islamischen Glauben, nicht nur nicht geraten sondern praktisch auch undurchführbar machte.. Seit seinem Hinscheiden jedoch ha= ben die Ereignisse in der ganzen Baha’i-Welt und vor allem in Ägypten, dessen islamische Gerichtsköfe in aller Form dem un= abhängigen Charakter des Glaubens Ausdrück gaben, zu einem Punkt geführt, der eine solche Erklärung der Unabhängigkeit der Sache nicht alleine hockerwünscht sondern sogar unumgänglich notwendig gemacht hat. Dabei dürfen wir nicht die Begriffe der mitgliedsmässigen N\zusgsehäöriskeit " und der blos- sen "Verbinaun 8 " miteinander verwechseln, denn während die Zugehörigkeit zu religiösen Organisationen nicht gestattet ist, eollten wir die blosse verbindung nicht nur dul= den sondern vielmehr fördern. Es gibt keinen besseren eg als diesen, um den allumfassend Charakter der 5 e zu erweisen, drängt doch Bahda’u'llAh Sei Anhänger in de + nacherück= lich, mit allen Religionen und Nationen in äusserster Freund= lichkeit und Liebe zu verkehren. Dies macht den Een Geist Seiner Botschaft en die Nenschheit aus 37)
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Zugehörigkeit zu sonstigen Nieht-Baha'i-Orgenisationen
und Annahme der Mitgliedschaft bei nm oder Veriaesung nicht mit der Leh= 5 mat selsstverständlich nicht in Frage. ı oder bei derartigen Veranstaltungen über Themen, die den Ge der Lehre in Einklang sind, zu sprechen, bedeutet noch nicht, dass der Bahäa'i-Reüner damit das gesamte Programm annimmt... Wir ten jede sich bietende Gelegenheit, wie un= bedeutend sie # sei, begl en und ergreifen, um die Kennt= nie der Sache in weitere Kr e hineinzutragen, ikren allumfas= senden Charakter, ihre freizügige Haltung, ihre Unabhängigkeit und Reinheit zu bekunden, ohne uns indess en, weder in Wort noch Tat, Programmen und Bestrebwigen zu überliefern, die nicht ge= nauestens mit den Grundsätzen des Glaubens übereinstimmen 38).
Es ist sicher erforderlich, dass die Freunde mit den nodernen Sozialbewegwigen in Fühlung bleiben, ihre Hauptaufgabe sollte es indessen sein, mehr Nenschen auf den Geist und die Lehren der S& ch s hinzulenken. Sie sollten aus den Erfahrungen andrer lernen und sich nicht gestatten, umzuschwenken und schliesslich so vun anderen Bewegungen aufgesogen zu werden, dass sie da= durch die Gottessacke vergessen 35).
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(mellenziachweiss _ ' ‘“Abdu'l-Baha: Wille und Testament Skogni Srrendi: Baha' i-Adrinistration, S.90
‚edure, S.17-18 “ , ERLE:
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8) Abdu'l-Bahd: Wille und Testament
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10) öhoghi Erfendiz Benati-administration, 5.16 IN : Baha'i-Procedure, $,20
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17) Behätu'ilan: Taolet vom nn
18) Abäu'l-Baha; Dablets III, 8.665
19) : Anspr.i. Paris, Kap.B
20) n : desgi., Kap.2l
21) u : Wille und Testament
22) Shoghi Efiendi: Baha'i-Adninistration, 8.42 23) ı desgl., 8.69 £
24) ” # , Sal €
25} Modu'l-Baha; Hille unä Testament
26) ı desgls
27} & zitiert i.Bana'i-Adm. S.21
28) Aefenai ern res, 5.9
23) 1 tration, S.41
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