Der Bahá’í-Kalender im Jahres- und Tageslauf (2. Auflage)/Text

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Lehr- wd Studienhilfe


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DER BABHA'T- KALENDER

IM JAHRES- ID TAGESLAUF

2, Auflage

Nationaler Geistiger Rat der Bah&'i in Deutschland und Oesterreich

LEHR - UND VERBINDUNGSAUSSCHUSS

Frankfurt a. M. 1957


[Seite 2]gereicht

Einleitung A Grundlage und Ursprung des Bahä'i- Kalenders

1. Die göttliche Grundlage der Bahä'i- Jahres- und Tagesordnung 2. Der Ursprung des Bahä'i-Kalenders (Badi'-Kalender) liegt beim Bäb B Der Bahä'i-Kalender 1. Die Bah&'i-Wochentage 2. Die Bahä'i -Monate 3. Die Jahresnamen innerhalb des Neun- zehnjahreszyklusses C Bahä'i-Fest- und -Gedenktage 1. Die Bahä'i-Fest- und Sedenktage 9 Veränderlichkeit des Naw-Rüz-Festes 9 Die Gestaltung der Bahä'i-Fest- und -Gedenktage 9 Der Charakter der Eingeschobenen Tage 10 Zeitpunkt der Gedenkfeiern 10 Arbeitsruhe an Bahä'i-Feiertagen 11 Der Umfang der Arbeitsruhe 11

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5. T»- 8, Keine Beibehaltung früherer Feiertage 12 D Das Neunzehntagefest Rz >

Wesen des Neunzehntagefestes 12 Gestaltung des Neunzehntagefestes 14 3. Geist des Neunzehntagefestes 15 E Das Bahä'i-Fasten 1. Die Bahä'i-Fastenzeit 16 2. Der Geist des Fastens 17 F Das Tägliche Gebet 18 G Administrativ wichtige Termine 19

Anmerkung zu den Texten: die in dem vorliegenden Grundriß angewendeten Hervorhebungen

durch Unterstreichung oder Sperrung’ finden sich nicht in den Originalen; sie wurden lediglich für die Zwecke dieser Studienhilfe zur leichteren Orientierung des Lesers vorgenommen, Das gleiche gilt für eingeklammerte Worte in den Texten, [Seite 3]he

ey DER BAHA' {-KALENDER IM JAHRES- UND TAGESLAUF

Einleitung

Das Kommen eines jeden großen Gottesoffenbarers bedeutet einen neuen Abschnitt in der Geschichte der Menschheit und die Notwendigkeit einer völli- gen Änderung für die innere und äußere Haltung des Einzelnen und der Gemeinschaft, So verstehen wir, daß jeder der religiösen Zyklen auch eine neue Zeitordnung gebracht hat und daß die Durch- führung und Einhaltung dieser Ordnung mit ihren Einrichtungen und Anweisungen im Rahmen des Jah- res- und Tageskalenders nicht etwa nur eine Äus- serlichkeit sondern eine der wesentlichen Vor- aussetzungen für die Verwirklichung der göttli- chen Ziele im Abschnitt des neuen Gottesoffen- barers ist,

Wir müssen darum versuchen, diese Jahres- und Tagesordnung in ihrer tieferen, geistigen Bedeu- tung zu erfassen, und sie uns in unserem inner- sten Wesen ganz zu eigen machen, damit die in ihr liegenden Früchte und Segnungen der Erneu- erung auch nach außen hin in immer vollkommene- rer Form zutage treten können,

A GRUNDLAGE UND URSPRUNG DES BAHA' T-KALENDERS

1. Die göttliche Grundlage der Bah&'$-Jahres- und Tagesordnung:

Der durch die Völker des Abendlandes in Aufnahme gekemmene und gegenwärtig im Westen allgemein üb- liche "bürgerliche Kalender" geht auf die Ini- tiative des römischen Imperators Gajus Julius Caesar zurück und heißt darum in seiner älteren Fort ul tan Ss cher Karen die 1", Er stammt aus dem Jahre 47 vor Christus und wur- de wiederholt verbessert, zuletzt 1582 nach Christus durch den Italiener Luigi Lilio auf Veranlassung des Papstes Gregor XIII, nach wel- chem man ihn seitdem den "Gregoriani- schen Kalender" nennt, In das


[Seite 4]Ale

System dieses julianisch-gregorianischen Kalen- ders wurden im Laufe der Zeit die christlich- kirchlichen Feste und Kalenderheiligen in der uns heute bekannten Weise eingeordnet, während die Namen der Monate und -Tage ncech immer größ- tenteils auf Persönlichkeiten, Götter oder kul- tische Bräuche des vorchristlichen Heidentumes hinweisen. Er ist im gänzen also keineswegs ein "christlicher Kalender" und ließe sich als sol- cher auch nicht auf Christus Selbst zurückführen.

Die Bahä'i-Jahres- und Tagesordnung hingegen wurde unmittelbar durch die göttlichen Offen- barer unseres Zeitalters gegeben, bezw. ange- nommen. Auf ihnen fußt sowohl die Einteilung als auch die Benennung der Jahre innerhalb der größeren Jahreszyklen, der Monate und Tage im Jahr, die Festlegung der Zeitzählung, des Neu- jahrstages (Naw-Rüz), der Festtage, der Einge- schobenen Tage, der Fastenzeit, des täglichen Gebetes und die Einrichtung der Neunzehntage- feste,

2.- Der Ursprung des Bahä'i-Kalenders (Badi'- Kalender) liest beim Bäb:

Als der B&Ab Seine Mission verkündete, schuf Er auch die Grundlage zu einem neuen Kalender, den Er der Annahme durch "Den, welchen Gott of- fenbaren werde", also dem Ermessen. Ba h ä'tu' 11&hs, unterstellte, woraus sich zugleich die weitere Ausgestaltung äuf Grund des Bünd- nisses Bahä'u'llähs ergibt. Die Hauptquelle für den Badi'-Kalender (Badi' = wunderbar, einzig- artig) bilden somit die Aufzeichnungen des Räb, insbesondere das Kitäb-i-Asmä' ("Buch der Namen"). Das Bahä'i-Jahr ist danach ein reines Sonnenjahr zu 365 Tagen mit vier - iährlichen Schaltunge.n,be- ginnend mit der Frühlingsgleiche (dem "Früh- lingsanfang") des 21. Mä r z, dem Tag des Jah- res, an dem der Sonnenmittelpunkt auf der nörd- lichen Erdhälfte in der Richtung von Süden nach [Seite 5]Norden durch den Äquator hindurchgeht. Der Beginn der Zeitrechnung wurde von Bahä'u'lläh auf die Frühlingsgleiche des Jahres 1260 islamischer Zäh- lung festgelegt, die derjenigen des Jahres 1844 christlicher Ära entspricht und das Erklä- rungsjahr des B&b eröffnet, Die ein- zelnen Jahre teilt der BAb in neunzehn Menate zu neunzehn Tagen ein. Die danach noch verbleibenden "eingeschobenen Tage" (gewöhnlich vier, im Schaltjahr fünf), die als Ayyäm-i-HA be- zeichnet werden, haben ihre Einordnung im Kalender durch Bahä'u'lläh erfahren, der sie dem Beginn des Fastenmonats 'Al&ä', d.h. dem 2. März, voranstellt, sodaß sie ihren Anfang stets am 26. Februar neh- nen. Mehrere aufeinanderfolgende Jahre faßt der Bäb zu Jahrzyklen zusammen. Einen kleineren, neun- zehn Jahre umfassenden Zyklus bezeichnet Er als Vähid (d.i. "Einheit", die Einheit Gottes versinn- bildlichend, wobei das Wort Vähid zugleich den Zahlenwert 19 hat), Der erste dieser Zyklen fängt entsprechend der Bahä'i-Zeitrechnung am 21. März 1844 an, Neunzehn Neunzehnjahreszyklen wiederum , ergeben zusammen den größeren, dreihunderteinund- sechzig Jahre umfassenden Zyklus, den Kull-i-Shay' ("alle Dinge", Zahlenwert 361). Die Bahä'i-Woche zählt sieben Tage, die mit Sonnenuntergang begin- nen und enden. Die Namen der Monate und Wochen sowie die meisten Jahresnamen entsprechen den

Gott beigemessenen Eigenschaften. [Seite 6]1. Die Bahä'$-Wochentage:

"3 =auPpun- [p

B

DER BAHA'T-KALENDER


2 arabischer Name: deutsche Bedeutung: Jaläl Glanz Jamäl Schönheit Kamäl Vollkommenheit Fid&l Gunst '1a&l Gerechtigkeit Istij141 Erhabenheit Istiqgläl Unabhängigkeit

Entsprechung:

Samstag Sonntag Montag Dienstag Mittwoch \ Donnerstag x Freitag [Seite 7]2. Die Bah&'i-Monate:


Monat: arabischer Name: deutsche Bedeutung: 1 Bahä Herrlichkeit 2 Jaläl Glanz 3 Jamal Schönheit 4 "Azamat Größe 5 Nür Licht 6 Rahmat Barmherzigkeit 7 Kalimät Worte 8 Kamäl Vollkemmenheit 9 Asmä' Namen 10 "Izzat Macht 11 Mashiyyat Wille 12 "Ilm Wissen 13 Qudrat Kraft 14 Qawl Sprache 15 Masä'il Fragen 16 Sharaf Ehre 17 Sultän Herrschaft 18 Mulk Gberherrschaft

die eingeschobenen Tage vom 26,

"ala!

Beginn:

21, 9. 28, 17. 5, 24. 13. 4, 20. 8. 27» 16, 4. 23. 12, 31, 19, le

Februar bis einschließlich 1,

Erhabenheit

2.

März April April

Mai

Juni

Juni

Juli August August September September Oktober November November Dezember Dezember Januar Februar März

März

= [Seite 8]

3. Die Jahresnamen innerhalb des Neunzehnjahres- zyklusses:

Jahr: arabischer Name: deutsche Bedeutung:

1 Aalif der Buchstabe A 2 B&! der Buchstabe B 3 Ab Vater

4 Dal der Buchstabe D 5 Bäb Tor (Pforte)

6 Vav der Buchstabe V 7 Abad Ewigkeit

8 Jad Großmut

9 Bahä Glanz

10 Hubb Liebe

1 Bahhäj köstlich

12 Javäb Antwort

13 Ahad einzig (einfach) 14 Vahhäb freigebig

15 viaad Zuneigung

16 Badi' Anbeginn

17 Bahi strahlend

18 Abhä am strahlendsten

19 Vähid Einheit [Seite 9]a c BAHA' T-FEST- UND GEDENKTAGE

1. Die Bahä'{-Fest- und Gedenktage:


Naw-Rüz (Neujahr) 21.März

die Ridvän-Festzeit (Er-

klärung Bahä'u'llähs) 21.April-2.Mai 1863 Erklärung des B&b und

Geburt 'Abdu'l-Bahäs 23.Mai 1844 Aufstieg Bahä'u'llähs 29.Mai 1892 Martyrium des Bäb 9.Juli 1850

Geburt des Bäb 20.0ktober 1819 Geburt Bahä'u'llähs 12,November 1817

Einsetzung 'Abdu'l-Bahäs

als Mittelpunkt des Bündnisses 26.November Hinscheiden 'Abdu'l-Bahäs 28.November 1921 die Fastenzeit 2. - 20,.März

2. Veränderlichkeit des Naw-Rlz-Festes:

Liegt der Zeitpunkt der Frühlingsgleiche an 21. März vor Sonnenuntergang, so wird Naw-Rüz an diesem Tag gehalten, fällt er jedoch in die Zeit nach Sonnenuntergang, sc gilt der 22. März als der Tag des Naw-Rüz-Festes,

3. Die Gestaltung der Bahä'i-Fest- und Gedenk- tage:

Die Feste und Gedenktage bilden die Höhepunkte des Bahä'i-Jahres. Die Jahrestage des Märtyrer- tums des Bäb, des Hinscheidens Bahä'u'llähs und "Abdu'l-Bahäs tragen ernsteres Gepräge und wer- den in feierlichen Zusammenkünften nit Rezits- tion von Texten Bahä'u'll&ähs, des BAb und !Abdu'l-Bahäs, Gebeten und Änsprachen began- gen. Die übrigen Festtage hingegen, nänlich Naw-Rüz, die Ridvän-Zeit, der Erkl£rungstag des [Seite 10]=.10.2

Bäb, der zugleich der Geburtstag 'Abdu'l-Bahäs ist, die Geburtstage des Bäb und Bahä'u'llähs sowie der Tag des Bündnisses (Gedenktag für 'Abdu'l-Bahä), atmen ausgesprochene Freude, ch- ne doch nur dem Vergnügen zu gelten: "Weil es gesegnete Tage sind, sollten sie nicht vernachlässigt oder ihrer Auswirkung dadurch beraubt werden, daß sie zu Tagen ge- macht werden, an denen man sich lediglich Vergnügungen hingibt. An solchen Tagen soll- ten Einrichtungen geschaffen werden, die den Menschen zu dauerndem Segen und Wert gerei- chen mögen" und "durch die von den Freunden Gottes sichtbare menschenfreundliche cder sonst ideale Spuren zurückgelassen werden, die zur ganzen Menschheit hinführen und nicht nur den Bahä'f zugutekommen"

('Abdu'l-Bahä gelegentlich eines Naw-Rüz-Festes in Alexandria, 1912,vgl.Esslemont, Kap. 1195

4. Der Charakter der Eingeschobenen Tage:

Auch die Eingeschobenen Tage sind freudige,äurch Zeichen der Nächstenliebe hervorgehobene Tage, die dem gegenseitigen Freudebereiten, der Bewir- tung der Freunde, der Wohltätigkeit und Fürsorge gewidmet werden.

5, Zeitpunkt der Gedenkfeiern:

Feiern an den Cedenktagen sollten nach den Wei- sungen des Hüters nach Möglichkeit zu folgenden Zeiten abgehalten werden:

Erster Ridvän-Tag am 21.April gegen 15 Uhr, Gedächtnis der Erklärung des Bäb am 22.Mai etwa zwei Stunden nach Sonnenuntergang, Gedächtnis des Aufstiegs Bahä'u'llähs am 29, Msi um 3 Uhr früh, Gedächtnis des Märtyrertums des Bäb am 9. Juli gegen Mittag,



[Seite 11]- 1-

Hinscheiden 'Abdu'l-Bahäs am 28. November um 1 Uhr früh. Die übrigen Gedenkfeiern sind an keine bestimmte Tageszeit gebunden.

6. Arbeitsruhe an Bahä'i-Feiertagen:

An den auf den B&äb und Bahätulıäh bezüglichen Gedenktagen und u Naw-Rüz ist Arbeitsruhe einzuhalten, wobei innerhalb der Ridvän-Festzeit der erste, neunte und zwölf- te Tag zu beachten sind, Die Vorschrift der är- beitsruhe gilt also für die folgenden Tage:

21. März Naw-Rüz

21. April 1. Ridvän-Tag

29. April 9. Ridvän-Tag

2. Mai 12. Ridvän-Tag

23. Mai Erklärung des Bäb

29. Mai Aufstieg Bahä'u'l1l&hs 9. Juli Märtyrertum des B&äb 20. Oktober Geburt des Bäb

12. November Geburt Bahä'u'llähs.

7. Der Umfang der Arbeitsruhe:

An den Feiertagen für die das Gebot der Arbeits- ruhe gilt, ist nach den Ausführungen 'Abdu'!l- Bahäs "jede mit Gewerbe, Handel, Industrie oder Landwirtschaft in Verbindung stehende Tätigkeit zu unterlassen", Dementsprechend sollten alle

in öffentlichen oder privaten Diensten stehenden Gläubigen ihr Äußerstes versuchen, um zur Ein- haltung dieser neun Feiertage Urlaub zu erhal- ten,

Für die Tage der Geburt und des Heimgangs 'Abdu'l-Bahä&s ist keine Arbeitsruhe vorgeschrieben, sie sind jedoch feierlich zu be- gehen, Die Feier des Tages des Bündnisses bleibt dem Ermessen der Freunde überlassen. Arbeitsruhe ist dafür ebenfalls nicht vorgeschrieben. (Vergl. Bahä'f World IX, 5.105). [Seite 12]- 12.- 8. Keine Beibehaltung früherer Feiertage:

Für den Bahä'i haben die Festtage des neuen Zeit- alters die herkömmlichen Fei- ertage abgelöst, so, wie das neue Zeitalter alle früheren Zeitalter, aus denen die seitherigen Feiertage stammen mögen, abgelöst hat. Darum sollten die Gläubigen auch die alten christ- lichen Festtage und das Neujahrsfest fallen lassen, "Es ist", schreiot Shoghi Effendi, "sicherlich vorzuziehen, ja sogar geraten, daß die Freunde untereinander aufhören, Festtage wie Weihnach- ten und Nenjahr beizubehalten und stattdessen ihre (Bahä'i-) Festversammlungen mit entspre- chendem Charakter während der Eingeschobenen Tage (26. Febr. - 1. März) und zu Naw-Rüz (21,

ni

März) abhalten (Bah&'$ Procedure, 5.12),

'Abdu'l-Bahä äußert sich zu den Sitten des Weih-

nachtsfestes, die bekanntlich auf vorchristliche

Zeit zurückgehen: "Fürwahr, wer sich am Fest und dem nach den Sitten alter Zeit geschmückten Baum erfreut, gehört zum Volk des Aberglaubens, Bei der Er- habenheit des Herrn! #ürden sie in den Tagen Christi leben, so würden sie sich abwenden und Sein lächelndes herrliches Angesicht nicht schauen, heute aber plätschern sie ohne Besin- nen im seichten Wasser ihres Aberglaubens"

(Tablets, S. 296).

D DAS NEUNZEHNTAGEFEST

1. Wesen des Neunzehntagefestes:

Das Neunzehntagefest gehört innerhalb der Bahä'i- Adninistretion zuden Grundlagen der Neuen Weltordnung. Esist das Herzstück des Geneindele- ben s und bietet die regelmäßige Gelegenheit dar, bei der der Geistige Rat einer jeden Bahä'i- [Seite 13]ler

Gemeinde mit deren übrigen Gläubigen in Austausch über die Angelegenheiten und Interessen der Sa- che tritt, Es ist eine praktische Schule der Ad- ministration für jeden erklärten Bahä'i, in der er Erfahrungen gewinnen kann, um sich selber für die Mitwirkung in einem Geistigen Rat cder als Ausschußmitglied vorzubereiten, die Gläubigen einer Gemeinde näher kennen lernt und sich über deren Einsatz in der Sache zu unterrichten ver- mag. Hier bietet sich eine willkommene Gelegen- heit, in größerem Maße das Gemeinschaftsbewußt- sein zu entwickeln und alle Gläubigen an den Er- eignissen und Fragen innerhalb. der Bahä'i-Arbeit teilnehmen zu lassen, ein Mittel zur inneren Glaubensstärkung und geistigen Vertiefung sowie zur Festigung der Einheit durch Klärung und ge- meinsame Überwindung aller etwaigen Mißverständ- nisse, die ein Hindernis für den Fortschritt des Einzelnen oder der Sache bilden könnten, "Das Neunzehntagefest wurde durch den Bäb ge- stiftet und von Bahä'u'lläh in Seinem Heili- gen Buche, dem Agdäs, bestätigt, damit die Menschen zusammenkommen und Gemeinschaft und Liebe erzeigen mögen und dadurch die Göttli- chen Geheimnisse enthüllt werden, Der Zweck ist die Einigkeit,daß diese Kame- radschaft die Herzen vollkommen zusammenfügt und Gegenseitigkeit und Hilfsbereitschaft untereinander Tatsache werden"

('Abdu'l-Bahä, Canadian Bahä'i News 8/1949, S.11).

Angesichts dieser hohen Bedeutung des Neunzehn- tagefestes muß es für jeden Gläubigen eine selbstverständliche Pflicht sein, es, woimmer dazu eine Möglichkeit besteht und soweit er nicht durch Krankheit behindert ist oder sich fern von einem Gemeindebereich befindet, re - gelmäßig zubesuchen,. Das Neunzehntagefest ist eine ausgesprochene Ver- anstaltung für Bah&'i, an der alle stimmbe- rechtigten Gemeindemitglieder, besuchende [Seite 14]RU

Bahä'4 anderer Gemeinden und Gruppen, isolierte

Gläubige und jugendliche Erklärte (von 15 bis

21 Jahren) teilnehmen können. Nech nicht erklä-

rurgsfähige Kinder von Bahä'i-Eltern (also jünger als 15 Jahre) können ebenfalls zugegen sein, da- gegen keine Nicht-Bahä'ti,

Das Neunzehntagefest sollanmn ersten Ta- ge eines jeden Bahä'i-Mc- nat s abgehalten und nur bei äußerst zwingen- der Notwendigkeit auf den nächstmöglichen Termin verlegt werden. Dabei ist zu beachten, daß der Bahä'i-Tag von Sonnenuntergang bis Sonnenuntergang zu rechnen ist, also bereits mit dem Sonnenuntergang des Tages beginnt, der dem mit dem Bahä'i-Datum gleichgesetzten Tag der geläufigen gregeriani- schen Zeitrechnung vorausgeht,

2. Gestaltung des Neunzehntagefestes:

Das Neunzehntagefest umfaßt folgende drei ei 1:8:

a) den Andachtsteil, der rein geistiger Natur ist und

"stets mit Gebeten eröffnet wird, an die sich die Verlesung von Tableten und Aus- zügen aus den Schriften von Bahä'u'lläh, dem Meister ('Abdu'l-Bah&) oder dem Hüter oder passende “orte aus der Bibel oder dem Qur'än anschließen mögen, Alle derar- tigen Verlesungen bilden den Ändachtsteil des Bahä'i-Neunzehntagefestes"

(Shoghi Effendi, Bahä'i News 220, Juni 1949, S. 5).

b) den Beratungsteil, bei dem der veistige Rat

über seine Tätigkeit und sonstige, die Bahä'i-

Interessen betreffende wichtige Angelegenhei- ten berichtet, eingegangene Briefe des Hüters oder des Natienalen Geistigen Rats und seiner Ausschüsse verliest, zur Vorbringung und

[Seite 15]e)

=

In

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allgemeinen Besprechung von Vorschlägen für die Bah&'{-Arbeit, sowie zur Klärung schwe- bender Fragen aus dem Leben der Bahä'i-Ge- meinschaft anregt und die Aussprache im Gei- ste der Beratung leitet,

der gesellschaftliche Teil, der die Gläubi- gen einander näher bringen soll und mit ei- nem gemeinsamen, im Geist des Dienens gehal- tenen Mahl, das schlichtester Art sein kann, einhergeht. In ihm verbindet das Neunzehnta- gefest sinnbildlich und physisch die gei- stige mitder materiellen Speise.

Geist des Neunzehntagefestes:

einem Tablet schreibt 'Abdu'l-Bahä:

"Ihr müßt immer das Neunzehntagefest halten. Es ist sehr wichtig. Es ist sehr gut. Doch müßt ihr euch, wenn ihr zusammenkonmt, bevor ihr eintretett von allem lösen, das in euren Herzen sein mag. Macht eure Ge- danken und Gemüter frei von allem außer Gett und betet, daß die Versammlung eine solche der Liebe werde, macht sie zum Anlaß der Erleuchtung, zu einer Ver- sammlung, diedie Herzen anzieht und umgeben ist vom Licht der Höchsten Heer- scharen, sodaß ihr in der größten, höchsten Liebe zueinander beisammensitzen möget:

'ı0 Gott, vertreibe alle jene Elemen- te, die Uneinigkeit verursachen und gib uns alles, was zur Einigkeit und Harmonie führt, O0 Gott, laß himmli- schen Duft auf uns herniederkommen und verwandle diese Versammlung in eine heilige Gemeinschaft, Verleih uns göttliche Segnungen und himmli- sche Nahrung! Bereite uns das Mahl der Liebe! Gib uns die Speise der Erkenntnis und der himmlischen Er- leuchtungt'


[Seite 16]46 =

Sprecht dies in euren Herzen und tretet dar- nach ein zum Einigkeitsfeste. Jeder unter euch muß sich überlegen, wie er die übrigen Glieder der Versammlung glücklich machen underfreuen möge, je- dermß alle anderen Anwesenden für besserund größer als sich selbst und jeder sich selber als den Geringsten erachten. Denkt: seine Stufe ist hoch und meine niedrig, Wenn ihr dementsprechend lebt und handelt, wird dieses Fest euch himmlische Speise bieten"

(Star of the West, 13.Juli 1914),

"Wenn das Neunzehntagefest in dieser Weise und nach den erwähnten Anordnungen gefeiert wird, so wird dieses Abendmahl zum Heiligen Abendmahl werden, denn das Ergebnis ist das gleiche und die Äuswirkung dieselbe. Es ist klar, daß das Heilige Abendmahl in Wahrheit aus der Liebe Gottes, Seiner Erkenntnis, Sei- nen Lehren und Seinen Segnungen besteht"

('Abdu'l-Bahä, S.d.W. XII, 3. Mai 1932, S,31).

E DAS BAHA'T-FASTEN 1. Die Bahä'i-Fastenzeit:

Die neunzehn Tage des Monats 'Al&', die vom 2. bis 20, März einschließlich dauern und dem Naw- Rüz-Tag vorausgehen, bilden die Zeit ds Ra- hä'i-Fastens. Es findet‘seinen Aus- druck ähnlich dem islamischen Fasten in völli- ger Enthaltung von Speise und Trank während der Zeit zwischen Sennenauf- und -untergang und wur- de durch Bahä'u'lläh im Kitab-i-Agdäs und den einen Anhang dazu bildenden "Fragen und Ant- worten" allen männlichen und wein ii chen le upigen von fünfzehn Jahren an zur Pflicht [Seite 17]a

gemacht. Kranke und Altersschwache werden aus- drücklich davon ausgenommen. Auf der Reise befindliche oder unpässliche Personen, so- wie werdende und stillende Mütter sind nicht da- zu verpflichtet. Wenn aus einem dieser Gründe nicht gefastet wird und der Grund noch während der Fastenzeit entfällt, sc besteht keine Veran- lassung mehr. zur Außerachtlassung des Fastens,

2. Der Geist des Fastens:

Wahres Fasten sollte sich nicht auf stoffliche Enthaltsamkeit beschränken, sondern gleichzei- tig und vor allem Ausdruck einer ge isti- gen Haltung seint "Wie sich jemand der Gaumenreize enthält, sc sollte er sich auch der Selbstsucht und selb- stischen Begierden enthalten, Bloße Enthaltung von Speise hat keinen Einfluß auf den Geist, Sie ist nur ein Sinnbild, eine Mahnung, und sonst bedeutungslos"

("Abdu'l-Bahä, zitiert nach Esslement, Kap. 11).

Wahres Fasten besteht darin, daß wir uns bemühen, unseren Willen ganz mit dem Göttlichen Willen zusammenzulegen, und für dieses geistige Fasten gibt es, anders als beim zeitbeschränkten stoff- lichen Fasten, nach den #orten Bahä'u'llähs keine Grenze:

"Halte das Fasten .„.. und begrenze nicht des-

sen Dauer"

(Gleanings CIX)

Das Bahä'i-Tasten

"ist im wesentlichen eine Zeit der Ver- senkung, des Gebetes und der geistigen Ernewerung, während der die Gläubigen darnach trachten müssen, in ihrem Innenleben die nötigen Wie- derherstellungen vorzunehmen und die in ih- rer Seele ruhenden geistigen Kräfte aufzu- frischen und neu zu stärken"

(Sh.Eff. ‚Bah&'i Proc. 5.6). [Seite 18]- 18 -

Ob indessen unser Fasten angenommen wird, liegt nicht bei uns, sondern bleibt Gnade, und so läßt BahA'u'lläh es mit einem Gebet im Naw-Rüz- Feste ausklingen:

"Gepriesen seist Du, o mein Gott, daß Du Naw-Rlz als Festtag für jene bestimmt hast, die Dir zuliebe das Fasten gehalten . und das gemieden haben, was Deinem Willen entgegen ist. Gib, o mein Gott, daß das Feuer Deiner Liebe und die Glut, die das a von Dir befohlene Fasten entfacht hat,sie in Deiner Sache entflamme und mit Deinem Lobpreis und dem Gedanken an Dich erfülle, “ie Du, o mein Herr, sie mit dem Schmuck des Fastens, das. Du verordnetest,geziert hast, so schmücke sie auch durch Deine Gnade und Gunst, indem Du es annimnst. Denn die Taten der Menschen ruhen auf Deinem Wohlgefallen und hängen ab von Deinem Gebote. Wo Du den, der das Fa- sten abbricht, ansiehst als einen, der

es gehalten hat, wird er zu denen zäh- len, die das Fasten seit Ewigkeiten hiel- ten, und wo Du verfügst, daß der,der es gehalten, es gebrochen habe, wird er zu denen rechnen, die das Gewand Deiner Of- fenbarung mit Staub befleckten und sich weit von den kristallenen Wassern dieser lebendigen Quelle entfernten",

& F DAS TÄGLICHE GEBET ®

Dass Tägliche Gebet bildet zusammen mit dem Fasten "die beiden Pfeiler, die das offenbarte Gesetz Gottes tragen. Sie wirken als Antrieb für die Seele, die sie stärken, beleben und reinigen und der sie damit eine stetige Entwickelung sichern", [Seite 19]r

ei Es ist wie das Fasten

Neine geistige und lebens- notwendige PELIIChTt, fe Bahä'u'lläh (im Kitäb-i-Agdas und den "Fra- gen und Antworten") jedem Gläubigen, der fünfzehn Jahre alt geworden ist, auferlegt hat!

(Shoghi Effendi,

Bahä'i Procedure, S.5).

"Die Täglichen Gebete sind drei an der 7ahl. Dass kürzeste besteht aus einem eia- zigen Vers, der einmal in vierundzwanzig Stunden mittägig zu sprechen ist. Das mnittellange Gebet, das mit den Worten beginnt 'der Herr ist Zeuge, daß es keinen Gott außer Ihm gibt! ist dreimal väg- lich, morgens, mittags und abends, das lange. Gebet, das das ausgearbeitetste von den dreien ist, einmal innerhalb vier- undzwanzig Stunden und zwar zu irgend einer Zeit, in der man das Bedürfnis dazu fühlt, zu sprechen. Es steht dem Gläubigen völlig frei, irgend eines dieser drei Gebste aus- zuwählen, doch ist er verpflichtet, eines davon zu sprechen und zwar in Über - einstinmmung mit allen besonderen Anweisungen, die ihnen beigefügt sein mögen"

(Shoghi Effendi, ebenda, S. 4 und 5).


G ADMINISTRATIV WICHTIGE TERMINE

Eine Reihe wichtiger Termine im Jahreslauf er- gibt sich administrativ auf Grund der Treuhandschaftserklärung und Satzung der nationalen Geistigen Räte bezw. der sich daraus ableitenden Satzungen der örtlichen Geistigen Räte. 2




[Seite 20]ß 0

a) Spätestens am 1. Februar eines jeden Jahres senden die Sekretäre der örtlichen Geistigen Räte dem Sekretär des Nationalen Geistigen Rates eine Liste ihrer stimmbe- rechtigten Mitglieder zur Unterrichtung und Bestätigung durch den Nationalen Geistigen Rat ein.

b) Spätestens am 7. Apr il eines jeden Jah- ° res geben die örtlichen Geistigen Räte allen ihren Gläubigen Tag und Ort der am 21. A p- = ri 1 zu haltenden Jahrestagung der Gemein- % de bekannt,

c) Am 21, Ap.ri 1 eines jeden Jahres können die vom Nationalen Geistigen Rat anerkannten Gläubigen eines Platzes, an dem die erforder- liche Mindsstzahl erreicht ist, einen örtli- chen Seistigen Rat bilden und damit Gemein- derecht erhalten,

Bereits bestehende Mah&'i-Gemeinden halten am 21. April eines jeden Jahres ihre Jahres- tagung ab, an der die alljährliche Neuwahl der Mitglieder der betreffenden Geistigen Räte erfolgt.

Für die Nationsltagung, an der alljährlich die Mitglieder des Nationalen Geistigen Rates ge- wählt werden, und für die Wsh] dar Abgeordneten zur Nationaltagung ist der Teruwin üurch den aus- gehenden Naticnalen GSeistigen Rat zu verkimmen

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