Der Baha’i-Kalender im Jahres- und Tageslauf/Text

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DER BAHA'’I-KALENDER

IM JAHRES- UND TAGESLAUF


Veröffentlichungs-Ausschuss des Nationalen Geistigen Rats der Bahä’i in Deutschland und Österreich

1949 i


[Seite 0]DM BAHL'I-KALENDER

Herausgegeben von Yorsftontiiohungn-junnepumn. _ des Netionslen geistigen Rets der Behd'i = Deutschland und Oesterreii n

1949


[Seite 1]_DER BöHA'I-KALENDER IM JAHRES- UND TACBSTAUF

a En eu anianperet ander me ieriageeei un

Das Kommen eines jeden grossen Gö+ttesoffenbsrers bedeutet einen neuen Abschnitt in der Geschichte der Menschheit und dis Notwendigkeit einer völligen Aenderung für die innere uni Suse sere Haltung ges Einzelnen ung der Gemeinscheft. So verstehen wir, dass jeder der religiösen Zyklen auch eine neue Zeitori= nung gebracht hat und dass 1le Durcehführnurg und Einhaltung 11e= ser Ordnung mit ihren Einrichtungen und Anweisungen im Röhmen des Jahres- und Tageskrlenders nicht etwe nur Aeusserlichkeit sondern eine der wesentlichen Yorfussetzungen für die Verwirk= lichung ter Göttlichen Ziele im Abschnitt des neuen Gottesof= fenbarers ist,

Wir müssen darum versuchen, diese Jahres- uni Tagesordnung in ihrer tieferen, geistiger Beteutung zu erfesaen, uni sia uns in unserem innersten Wesen ganz zu elgen mrchen, damit Ale in ihr liegenden Früchte unt Segnurgen der Erneuerung "uch nfch aussen hin in immer vollkommenerer Form zutage treten können, x

Der durch die Völker 4es Abendl=naies in Aufnahme gekommene und gegenwärtig im Westen ollgemein übliche "bürgerliche Kalen= der" geht auf den römischen Imperttor Gejus Julius Caesar m= rück uni heisst darum in seiner älter“n Form "Julienischer K9= lender". Er stennt eus dem Jehre 47 wor Christus und wurda wie= derholt verbessert, zuletzt 1582 nach Christus turch den Ita= liener Inigi Lillo auf Veranlassung es Pspates Gregor XIII, nach welchem men ihn seitden den "Gregorianischen Kalender” nennt. In das System dieses julianisch-gregorinnischen Kalen= dera wurden im Laufe der Zeit die christlich-kirchlichen Feste und Kelenterheiligen in ter uns heute bekannten Weise eingeord= net, während die Namen der Monate und Tege noch immer grössten= teils auf Persönlichkeiten, Götter oder kultische Bräuche des worchristlichen Heidentunes hinweisen. Er ist im ganzen s1so keineswegs ein “christlicher Kslender" und liesse sich els sol= cher auch nicht auf Christus Selbst zurückführen.

Die Behä*'i-Jahres- und T9gesordnung hingegen wurde unnittel= der Aurch 1ie Göttlichen Offenbarer unseres Zeitalters gegeben, Auf ihnen fusst sowohl die Einteilung als such die Benennung der Jahre innerh2lb der grösseren Jahreszyklen, der Monate und Tage im Jahr, tie Festlegung der Zeitzählung, des Neujährstages (Naw-Riz), der Festtage, ier Eingeschobenen Tage, der Fanten= zeit, des täglichen Gebetes ung Ale Einrichtung der Neunzehnte= gefeste,

Der_Uraprurg_des Bahä'i-Kalenders_ liegt beim Böb : Als der Böb Seine Mission verkündete,schuf Er auch die Grund=

lage zu einem neuen Kalender,den Er der Annahme durch "Den, wel= ohen Gott offenbaren werde", also dem Ermessen Bahö'u'lläh's, [Seite 2]2 unterstellte, woreus sich ir eh aie weitere Ausgesteltung auf Grund des Bündniases Bahd 'u'lldn's ergibt. Die Hauptquel= le für den Behä'i-Zalender bilden somit die Aufzeichnungen den Bäb, insbosondere der Kit&db-i-Asmd' ("Buch der Nomen"), Des Bahö'i-Jehr ist dernoch ein reines Sonnenjshr zu 365 T9= gen mit vierjährlichen Scheltunger, beginnend mit der Prth= lingsgleiche fdem "Frühlingsanfang*) dar 21.März, dem Tag des Jahres, en dem der Sonnenmittelpunkt euf der nördlicher Erd= hälfte in dsr Richtung on Süden nsch Norden durch den hequa= tor hindurohgeht. Der Beginn der Zeitrechrung wurde won Bahö' u'jl3h suf die Prühlingszleiche den Jehres 1260 inlsmischer Zählung festgelegt, die derjenigen den Jahres 1844 christli= cher Aero entspricht und des Erkllrungsjehr des B#b eröffnet. Dia eirzelnen Jehre teilt der P*b in neunzehn Monete zu neun= zehn Togen ein. Die dernech noch verbleibenden ne (gewöhn= lich vier, im Sohaltjehr fünf), die elsa Ayyödn-i-Hd ("Eirge= sohobere Tage") bezeichnet werden, haber ihre Einordnung im Kalender durch Behä'u']läh erfahren, der sia dem Beginn des Fasternonsts 'ald’, 2lso dem 2.März, vorenstellt, sodass sie ihren Anfeng stets om 26.Februor nehmen. Mehrere nufeinsrder= folgende Jehre fasst der Böb zu Jehrzykler zusemmen. Tinen kleineren, neunzehn Jehre umfeasenden Zyklus bezeiohnet Er els Vöhid (d.i. "Einheit", die Einheit Gottes versinnbildl1= chend, wobei des Wort VAhid zugleich der Zahlenwert 19 hot). Der erste dieser Zyklen färgt entsprechend der Behd'i1-Zeit= rechnung am 21.März 1844 en. Neunzehn Neunzehnjrhreszyklen wiederun ergzebar zusammen den grösseren, dreihunderteirund= sechzig Jahre umfessenden Zyklus, den Kull-i-Shey' (Zohlen= wert 361). Die Babä'i-Toche zählt sieben Tage, die mit Son= renuntergang beginnen und enden. Die Namen der Monate und Wo= chen sowie die meister Jahreannmen entsprechen dan Gott bei= gemessenen Eigenschaften,




Tag: srebischer None: deutsche Bedeutung: Entsprechung: 1 Jeldl Herrlichkeit Samstag 2 Jamdl Schönheit Sonrtsg 3 Komäl Vollkommenheit Montag 4 Fiddl Huld Dienstag 5 dal Gerechtigkeit Mittwoch 6 Ist14181 Erhaberheit Donnerstag if Istiq1dl Unabhängigkeit - Freiteg Di» _Behäti-Morste : Koretz Sreb. Neme: deutsche Bedeutung: Beginn: 1 Band lenz 21.März 2 Jeldl Herrliohkeit 9.kpril 3 Jamdı Schönhsit 23.April 4 !izamat Grösse 17.Msi1 5 Nr Licht 5.Juri 6 Rahnat Barmherzigkeit 24.Juni 7 Kalimdt Worte 13.Juli 3 Kemäl Vollkommenheit 1.August 9 asmä! Nomen 20.August [Seite 3]Monst: srab.Neme: deutsche Bedeutung: Beginn:

10 Tazat Möcht 3.Soptenber al. Meshiyyst #ille 27.5eptember | 12 la Erkenntnis 16.Oktobar 13 Quadrat Zraft 4.November 14 Qeaw1 Sprache 23.November 15 Maadtil Fragen 1? „Dezember 16 Sharef i Ehre 31.Dezember 27 Sultön Herrschaft 19.Januar 18 Mulk Oberherrachaft 7.Februar die eingeschoberen Tage wom 26.Februsr bin einschlieas= lich 1.März 19 gld Erhaberheit 2.März.



Jehr: ersbischer Name: deutsche Bedeutung: Y alif der Buchstabe A 2 Bö' der Buchstebe B ee Ab vater 4 D&l der Buchstsbe D 5 Bäb Tor (Pforte)

6 vär gar Buchstabe Y Y4 kbad Ewigkeit

8 sa Grossmut

9 Bahä Glanz

10 Hubb Llebde

11 Bahhdj köstlich

12 brsb Antwort 33 Ahsa einzig (einfsoh) 14 Vahhdb freigibig

15 viddd Zuneigung 16 Badi Anbeginn ET. Bent strehlend 18 kbh& am. strehlendsten 19 vöhla Einheit Die_Behär „Fest- und -Gedenktage_:



Naw-Riz (Neujähr) 21.März

die Ridven-Pestzeit (Erklärung Behs tm 'lldh's) 21.&pril - 2,Mei 1363

Erklärung des Böb und

Geburt "%bdu’]l-Bahä 's 23.Mai 1844 Hinscheidenr Bahätu'lläh’s 29.Mei1 1892 Martyriun des £3b 9.Juli 1850 Geburt des PAb 20.0ktober 1319 Geburt Bahf 'u'liäh's 12.Novenber 1817

Einsetzung “Abdu’l-Behä'a als Mittelpunkt des Blindinisses 26.Novemper Hinscheiden 'abdu'l-Brhä's 23.November 1921

die Fastenzeit 2, - 20.März. Veränderlichkeit des _Now-Riz--Festen :

Liegt der Zeitpunkt der Prühlingsgleiche ®m 2].März vor Son= nenuntergeng, so wird Naw-Riz on diesem Toz gehalten, fällt er [Seite 4]4

jedoch in die Zeit nech Sonnenuntergang, so gilt der 22.Mörz als der Tsg des Nan-Rıla--Festes,

Die Gesteltung der Bahö'$-Fest- und -Gederktage :

Die Feste und Gedenktage bilden die Höhepunkte des Bahsrf- Jahres. Die Johrestege des Märtyrertums des Bäb,des Hinscheil= dens Bahä'u'lidh's und Abdu'l-Behä's tregen ernsteres Gepräge und. werden in feierlichen Zusemmenkünften mit Rewitation won Texten Behä'u'lläh's, des Bäb und fAbdu'l-Bahd's, Gebeten und änsprachen begangen, Die übrigen Festt2ge hingegen, nämlich Naw-Riz, die Ridvän-Zeit, der Erklärungstag dee Böb, der zu= gleich der Geburtsteg 'kAbdu'l-Bahä's ist, die Geburtstage des Böb und Bahd'u"'lläh*'s sowie| der Tag des Bündniases (Gedenktag für Abdu']-Bahd), stmen susgesprochenre Freude, ohne doch nur den Vergnügen zu 'gelten : "Weil es gesegnete Toge sind, soll= ten sie nicht vernachlässigt oder ihrer Auswirkung dadurch beraubt werden, dasg Sie zu Tagen gemacht werden, &n denen »an sich lediglich Vergrügungen hingibt. An solchen Tagen sollten Einrichtungen geschaffen werden, die den Menachen zu douernden Segen und Wert gereichen mögen" und "durch die von den Freunden Gottes sichtbare menschenfraundliche oder sonst ileele Spuren zurückgelüssen werden, die zur ganzen Mensch= tait hinführen und nicht nur den Bahö'f zugutekommen" (dbdu' 1-Bahd gelegentlich eines Naw-Riz-Festen in Alexandrie, 1912, vgl. Esslemont, Kap.1l).


Der_Charekter der Eingesch


Tage :

Auch die Eingeschobenen Tege sind freudige, Aurch Zeichen der Nächstenliebe herrorgehobene Tage, die dem gegenseitigen Freudebereiten, der Bewirtung der Freunde, der Wohltätigkeit und Fürsorge gewidmet werden.


Feiern sn den Geienktegen sollten nech den Weisungen des Hüters nsch Möglichkeit zu folgenden Zeiten abgehalten werden: Erster Ridvän-Tag am 21.April gegen 15 Uhr, Gedächtnis der Erklärung dea 'b nm 22.Msi etwas zwei Stunden nach Sonnenuntergang, Gedächtnis des Hinscheildens Baht 'u'lläh'a em 29.Mei um 3 Uhr früh, Gedächtnis des Märtyrertuns des Bäb em 9.Juli gegen Mittdg, Hinscheiden Abdu']l-Bshä's em 28.November um 1 Uhr früh. Die übrigen Gedenkfeiern sind an keine bestimmte Tegeszeit ge= bunden, x

An den auf den Beb und Bahd'u'l1ldh beztiglichen Gedenktagen und zu Naw-Riz ist Arbeitsruhe einzuhalten, wobei innerhalb der [Seite 5]5

Ritiven-Featzeit der erste, neunte und zwölfte Teg zu benohten sind. Dis Vorschrift der Arbritsruhe gilt also für die folgen=

den Tage :

21.März Naw-Rdz

21.April 1.Ritvön-Tag

29,April 9.Ridwön-Tag 2.Mai 12 .Ritvän-Tag

23.Mai ®rklärung des Bäb

29.Mai Hinscheiden Bahä'u'lläh's 9.Juli Märtyrertum des Bäb

20.0ktober Geburt des Böb

12 .Novenber Geburt Bahö'u'lläh's,

Der Umfong_der Arbeitaruhe :

An den Feiertagen für die des Gebot der Arbeitsruhe gilt, ist nach den Ausführungen "uhdu 'l-Bahd's "jede mit Gewerbe,Fan= del,Industrie oder Lendwirtschaft in Verbindung stehende Tätig= keit zu unterlessen". Dementsprechend sollten alle in öffentli= chen oder priwaster Diensten stehenden Gläubigen ihr Sunserstes versuchen, um zur Einhaltung dieser neun Feiertege Urlaub zu erhalten,

Für die Tege der Geburt und des Heimgengs *Abdu ']-Bahd'n Ist keine Arbeitsruhe vorgeschrieben, sie sind jedoch feierlich zu_ begehen. Die Feier des Tages des Bündnisses bleibt dem Ermessen der Freunde tiberlässen, AÄrbeitsruhe ist defür ebenfalls nicht vorgeschrieben. (Vergl. Bahö'i World IX, 8.105).

Für den Behä'i heben die Feattage des neuen Zeitalters die herkömmlichen Feiertege abgelöst, so, wie des neue Zeitalter 21= le früheren Zeitalter, aus denen di» seitherigen Felertrge ntan= men mögen, ebgelöst hat. Derum sollter die Gläubigen auch die 21= ten okristlichen Festtrge und des Neujshrsfest fellen leesen,

"Es ist", sohreibt Shoghi Effendi, "sicherlich vorzuziehen, j2 soger gernten, dass die Freunde untereinnnder sufhören, Festtage wie Weihnächten und Neujahr beizubehelten und stattdessen ihre (Behd'1-) Festversrmnlungen mit entsprechendem Charskter während der Eingeachobenen Tage (26.Febr. - 1.März) und zu Naw-Riz (21. März) obhalten* (Behä'i Procedure, 3.12). “bdu'l-Behd Sussart sich zu den Sitten des Weilhnachtsfestes, die bekanntlich aüf vor= ohristliche Zeit zurückgehen ;. "Fürwehr, wer sich am Fest und dem nach den Sitten alter Zeit gesohmücokten Baum erfreut, gehört zum Volk des Aberglaubens, Bei der Erhaberheit des Herrn! Würden sie in den Tagen Christi leben, so würden sie sich abwenden und Sein lächelndes herrliches Angesicht nicht schauen, heute eber plät= scohern sie ohne Besinnen im seichten Wasser ihres Aberglaubena" (Teblets, 8.296).

Das Neunzehntagefest gehört inrerhelb der Behd '1-Administra= tion zu den Grundlagen der Neuen Weltordnung. Ts ist das Herz= stück des Gemeindelebens und bistet die regelmässige Gelegenheit dar, bei der der Geistige Rat einer jeden Bahä'i-Gemeinde mit


[Seite 6]deren übrigen Mläubigen in Austsusch über die Angelegenhsiten und Interessen der Sache tritt. Es ist eine praktische Schule der Administration für jeden erklärten Bshd'i, in der er Er= fahrungen gewinnen kann, um sich selber für die Mitwirkung in einem Geistigen Rat oder als Ausschuaanitglied vorzubereiten, die Gläubigen einer Gemeinde näher kennen lernt und sich über deren Eingastz in der Seche zu unterrichten vermag. Hier bie= tet siob eine willkommene Gelegenhsit, in grösseren Messe das Gemeinnchaftabewusstsein zu entwickeln und slle Gläubigen an den Ereignissen und Fragen innerhalb der Band 'i-Arbeit teil= nehmen zu lsssen, ein Mittel zur Inneren Glaubensstärkung und geistigen Vertiefung sowie zur Festigung der Einheit durch Klärung und gemeinsen> Veberwindung zllsr etwaigen Miaswer= ständnisse, die ein Hindernin Tür den Fortschritt des Einzelnen oder der Sache bilden könnten. "Des Neunzehntsgafest wurde durch den Bäb gestiftet und von Bahä'tu'lidh In Seinem Heiligen Buche, dam Agdes, bestätigt, demit die Menschen zusammenkommen und Gömeinsohaft und Liebe Erzeigen möchten und deduroh die göttlichen Geheimnisse enthüllt werden. Der Zweck ist die Einigkeit, dass dalese Kameredscheft die Eerzen vollkommen zu= sennanfügt und Gegenseitigkeit und Hilfsbereitschaft unterein= ander Tetssche werden" (Abdu'l-Bahs, Oanedien Bohdä'f News 8/1949, 8.11).

angesichts dieser hohen Bedeutung den Neunzehntegefestes * muss es für jeden Gläubigen selbstverständliche Pflicht sein, woimner dezu eino Möglichkeit besteht und soweit er nicht duroh Kraukheit behindert ist oder sich fern vor einem Gemeindebe= reioh befindst,es regelmässig zu besuchen. Des Neunzehntagefest ist eine eungesprochens Verenstaltung für Bahf't, en der elle stioumberechtigten Gomeindemitglieder, besuchsnde Behf'f anderer Gemeinden und Gruppen,isolierte Släubige und jJugendiiche Erklär= te (von 15 bis 21 Jahren) teilnehnen können. Noch nicht erklär= ungsfählge Kinder von Bshä'i-Eiiern (slso jünger slsa 15 Jahre) können ebenfalls zugegen sein, degegen keire Nioht-Bahd'f.

Daa Neunzehntagefest soll #m eraten Tege eines jeden Bahd 'f- Monsts abgehalten und nur bei äusserst zwingender Notwendigkeit auf den nächstmöglichen Termin werlegt werden. Dabei ist zu be= echten, dasa der Behä'i-Tag won Sonnenuntsrgeng bis Sonnenunter= geng zu rechnen ist, alao bereite mit dem Sonnenuntergeng des Trges beginnt, der dem mit dem Beh#'1-Detum gleichgenetzten Tag Ger'geläufigen gregorianischen Zeitrechnung vorausgeht.

Dis Gesteltung des Neunzehntrgefestes :

Dss Neunzehntagefest umfasst folgende drei Teile :

1) den Andaohtsteil, der rein geistiger Netur ist und "stats- mit Gebeten eröffnet wird, an die sich die! Verlesung von Tetlsten und Auszügen rus den Schriften von Behf'u'llöh, dem Meister . (abdu']-Bahä) oder den Eilter oder passend= Worte aus der Bi= bel oder dem Qur'än rnachliessen mögen. Alle derartigen Ver= lesungen bilden den Andnohtsteill des Behd'i-Neurzehntagefe= stes* (Shozki Effendi, Bahs'i News 220, Juni 1949, S.5).

2) den Berstungsteil, b21 dem der Geistige Ret tiber seine Tätig= keit und sonstige, die Behd'j-Interessen betreffende wichtige ängelegenhsiten berichtet, eingegengene Briefe des Hüters oder


[Seite 7]des Netionslen geistigen Rate und seiner iusschüsse verliest, zur \nzung und allgemeinen Besprechung von Vorschlägen für dis 'i-ärbait suwie zur Klärung schwebende:| Fragen aus sen on der Bahd'i-Gemeinscheft anregt und die Ausepr‘= che im le ; der Beratung leitet,





3}der gese aftliche Teil, der die Gläubigen einander näher bringen I and mit einem gemeinsamen, im Geist des. Diemens gehal ı Meal, das schlichtester Art sein kenn, einhergeht. In ik indet dass Neunzehntagefest sinnbildlich"und-’phy=

siach die geistige rit der meteriellen Speise,


Der_Gelst_dea_N In einem Teblet schreibt Ybdu'l-Bahd » "Ihr mürnst immer das Neunzehntagefest halten. Es ist sehr wiohtiz. Es ist sehr gut. Doch müsst ihr euch, wenn ihr zusammerkomnt, bevor Ihr eintretet won allem lösen, das in euren Hersen sein msg. Macht eure Geden= ken und Gemüter frei von allem 2usser Gott und betet, dass die Verseumliung eine zeolche der Liebe werde, macht sie zum Anlass der Erleuchtung, zu einer Versammlung, die die Herzen &nzieht und um= geben ist vom Licht der Höchsten Heerscharn, sodass ihr in der grössten, höchsten Liebe zueinander beissmmensitzen möget : ' DO Gott, vertreibs 2lle jene Elemente, die Uneinigkeit verursschen und gib una elles,was zur Einigkeit und Har= meonle führt. O0 Gott,lsse himmlischen Duft euf uns her= riederkommen und verwendle diese Versammlung in eine hei= lige Gemeinschaft, Verleih uns Göttliche Segnungen und himmlische Nahrung! Bereite uns des Mahl der Liebe! Gib vas die Spelse der Erkeimtnis und der himmlischen Erleuch= tung! *

Sprecht dies in euren Herzen und tretet damech herein zum Einig= sitsfeste. Jeder unter euch muss sich überlegen, wie er die üb= rigen Glieder ser Versammlung glücklich mechen und erfreuen möge, jeder muas alle Sndoren Anwesenden für besser und grösser als sich selbat und jeder sich selber ls den Geringsten erächten,. Denkt :

Bzehntagefe




seine Stufe ist hoch und meine niedrig. Wenn ihr dementsprechend lebt und handelt, wird dieses Fest euck kinmlische Speise bieten " (Ster o£ the West, 13.Juli 1914).

" Wenn dns Neunzehntegefest in dieser Weise und nach den er= wähnten Anordnungen gefeiert wird, so wird dieses Abendmehl zum Keiligen: Abendmohl werden, denn das Ergebnis ist des gleiche und die Zuswirkung die selbe. Es ist kler, dass das Heilige Abendmahl in Wahrheit ous der Liebe Gottes, Seiner Erkenntnis, Seinen Iehren und Seinen Segnungen besteht " (übdu'l-Bohs, S.d.W.XII, 3, Mei 1932, 8.31).

Die neunzehn Tege des Monets Aln', die vom 2.bis 20.März ein= schliesslich dauern ung den New-Riz-Teg vorousgehen, bilden die Zeit des Erhd'1-Fratens. Ts findet seinen Ausdruck ähnlich dem islemischen Festen in völliger Enthslturg von Speise und Trenk wäh= rend der Zeit zwischen Sonnenzuf- und -Untergeng und wurde durch Behä'u']ldh in Kitöb-1-Agdäs und den einen Anhang dazu bildenden "Fragen und Antworten" s]llen männlichen und weiblichen Gläubigen von fünfzehn Jehren en zur Pflicht gemecht. Kronke und Altersschwa= che werden eusdrücklich devon rusgenomnen. Auf der Reise befindli=


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che oder unpäsalichc Personen, sowie werdende kind stillonde Müt= ter sind nieht dazu verpflichtet. Wenn aus einem dieser Gründe nicht gefastet wird und der Grund noch während der Fastenzeit entfällt, so besteht keine Versnl#ssung mehr gur Ausserachtlas= sung dena Fastens,

Wahres Fasten sollte sich nicht auf atoffliche Enthaltsankeit beschränken, sondern gleichzeitig und vor allem Ausdruck einer geistigen Haltung sein : "Wie sich jemand der Geumenreize enthält, so sollte er sich auch der Selbstsucht und selbstischen Begierden enthalten. Blosse Enthaltung von Speise hat keinen Einfluss auf den Geist. Sie ist nur ein Sinnbild, eine Mahnung, und sonst be= deutungslos" (Abdu']-Bahs, zit.n.Esslemont, Kep.ll). Wahres Fasten besteht dserin, dass wir uns bemühen, unseren Willen genz mit dem Göttlichen Willen zusammenzulegen, und für dieses geistige Fasten gibt es,anrders als beim zeitbeschränkten stofflichen Fasten, nach den Worten Behä'u']läh's keine Grenze : "Ealte des Fasten „.. und begrenze nicht dessen Dauer" (Gleanings CIX).

Das Bahä'i-Fasten "ist im wesentlichen eine Zeit der Versen= kung, des Gebetes und der geistigen Erneuerung, während der die Gläubigen darnoch trachten müssen, in ihrem Innenleben die nöti= gen Wiederherstellungen vorzunehmen und die in ihrer Seele ruhen= den geistigen Kräfte aufzufrischen und neu zu stärken " (Shoghi Effendi, Behä'i Prooedure $S.6).

Ob indessen unser Fasten angenommen wird, liegt nicht bei uns, sondern bleibt Gnade, und ao lässt Bahö'u'lläh es mit einen Ge= bet im Naw-Röz-Feste ausklingen :

" Gepriesen seist Du, o mein Gott, dess Du Naw-Riz ala Festtez für jene bestimmt hast,die Dir zu Liebe das Fasten gehalten und das gemieden haben,was Deinem Willen entgegen ist, Gib,o mein Gott,dass das Feuer Deiner Liebe und die Glut,die das von Dir befohlene Fasten entfacht het,sie in Deiner Sache entflaemme und mit Deinem Iobpreis und dem Ge= danken sn Dich erfülle. Wie Du,o mein Herr,sie mit dem Schmuck des Festens,des Du verordnetest,geziert hast, so schmücke sie auch durch Deine Gnade und Gunst,indem Du es annimmst. Denn die Taten der Menschen ruhen suf Deinem Go= fallen und hängen ab von Deinem Gebote. Wo Du den,der das Fasten obbrach,ansiehst als einer,der en gehalter hat, wird er zu denen zählenr,iie das Fosten neit Twigkeiten hielten, und wo Du verfügst,dsss der,der es gehalten,es gebrochen habe,wird er zu denen reohnen,die das Gewand Deirer Offen= berung mit Stoub befleckten und sich weit von den kristel= lenen Wassern dieser lebendigen Quelle entfernten".

Die Zeiten des _Täglichen Gebetes_:

Das Tägliche Gebet bildet zusammen mit dem Fasten "die beiden Pfeiler, die das offenbarte Gesetz Gottes tragen, Sie wirken als Antrieb für die Seele, die aie stärken, beleben und reinigen und acer sie damit eine stetige Entwickelung sichern", es ist wie das Festen "eine geistige und lebenasnotwendige Pflicht, die Behätm'- 1läh (im Kit&b-iI-Agdes und den "Frogen und Antworten”) jedem Gläu= bigen, der fünfzehn Jöhre alt geworden ist, auferlegt hst " (Shoghi Bffendi, Bahd'i Procedure, $.5). [Seite 9]

9

  • Die Täglichen Gebete sind drei an der Zehbl. Des kürzeste be=

steht aus einem einzigen Vera, der einzel in wierundgzwanzig Stun= den mittägig gesprochen we es mittellenge Gebet,dns mit den Worten begirint ‘der Herr ist Zeuge,dess eg keinen Gott £exsser Ihm gibt" iat dreimal “äglioh, morgens, mittsgs und nbends, des Zange Gebet, des das Eusgerrbeitetste von den dreien ist, einmel innerhalb vierundzwenzig Stunden und zwer zu irgend einer Zeit, in der men das Bedüirfnis.dazu fühlt, zu sprechen. Es steht den Hlän= bigen völlig frei, irgend eines äleser drei Gebete auszuwählen, doch ist er verpflichtet, eines davon zu sprechen und zwer in Ve= bereinstimmung mit sllen besonderen Anweisungen, die ihnen beige= fügt sein mögen * (Shoghi Effendi, ebende, s4u 5





Adninistrativ wichtige Ternine :

Eine Reihe wichtiger Termine im Jehresleuf ergibt sich Bdanini= stretiv ouf Grund der Treuhondschnftserklärung und Srtzung der netlonalen Geistigen Räte bezw, der sich dersus ebleitenden Sat= zungen der örtlichen Geistigen Räte.

a) Spätestens an 1.Februtr eines jeien Jehres senden die Sekretä= re der örtlichen Geistigen Räte dem Sekretär des Nationelen Geistigen Rets eine Liste ihrer stimmberechtigten Mitglieder zur Unterrichtung und Bestätigung durch den Netionalen Geisti= gen Rat ein.

db) Spätestens em 7.kpril eines jeden Jehres geben Ale örtlichen Geistigen Räte allen ihren Gläubigen Teg und Ort der em 21.Ap= ril zu beltenden Jchrestegung der Gemeinde bekannt.

c) Am 21.April eines jeden Jfhres können die wom Nstiondlen Geis= tigen Rat Snerkennten Gläubigen eines Pletzes, an dem die er= forderliche Mindestzehl erreicht ist, einen örtlichen Geisti=- gen Rat bilden und dsmit Gemeinderecht erhrlten, Die deraus folgende Beteiligung durch äbgeorinete an der Netioneltagung und der Wohl des Nationelen Geintigen Rats wird infolgedesaen erstms&lig im dersuffolgenden Jehre möglich.

Bereits bestehende Behäd'i-Gemeiniden holten am 21.April eines

jeden Jehres ihre Jehrestogung sb,&n der die 8lljährliche Neu= wehl der Mitglieder der betreffenden Geistigen Räte erfolgt.

Für die Netionaltsgung,en der alljährlich die Mitglieder des Na= tionslen Geistigen Rats gewählt werden, und für die Wohl der Ab=- georineten zur Nationsltagung durch die Gemeinden ist der Termin Aurch den gusgehenden Nationalen Geistigen Rat zu bestimmen. Er ist so rechtzeitig zu wähler, dass er sechzig Tage vorher den BP= hä'i-Gemeinden unter Mitteilung der 2uf sie entfallenden Abgeori= netenzehl bekennt gegeben werden kenr. Die örtlichen Geistigen Räte berufen dsrzufhin so rechtzeitig und mit nusreiohender Frist ihre stinmberechtigten Gläubiger zur hl der Abgeordneten für die Nationeltegung ein, dass sie ale Nomen und Anschriften der won der Gemeinde gewählten Abgeordneten dem Sekretär des Nation?= len Geistigen Rats nicht später Pls dreissig Tage wor tem Detum der Nationaltegeng übermitteln können,