Der Baha’i-Gläubige (1948)/Text

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Seite 1 BAHÁ‘´-STUDIENTEXTE DER BAHA’I – GLAEUBIGE Texte von BAHÁ'U'LLÁH .ABDU'L-BAHÁ SHOGHI EFFENDI Veröffentlichungsausschuss des Nationalen Geistigen Rates der Bahá'í in Deutschland und Oesterreich Referat Studienmaterial Seite 2 Inhaltsübersicht: Die Bahá'í-Glaubensgrundlage Seite 1 Freiheit der Auffassung aber volle Annahme Seite 1-3 Die Gesetze Bahá'u'lláh's Seite 3-4 Pflicht zum Schutz der Gottessache Seite 4-5 Verbot des Streitens Seite 5-7 Keine Verleumdungen und üble Nachrede Seite 7-8 Unser Leben als Spiegel der Sache Seite 8-10 Mitarbeit an der Verbreitung der Sache Seite 10-12

Ein allgemeiner Lehrauftrag Seite 12-13 Die Kraft der unerschütterlichen Ueberzeugung Seite 13-14 Verhältnis der Gläubigen zum Hüter und dem Universalen Haus der Gerechtigkeit Seite 14-15 Verhältnis der Gläubigen zu den Geistigen Räten Seite 15-18 Verhalten gegenüber der Regierung Seite 18-19 Oeffentliche Wahlen und politische Zugehörigkeit Seite 19-20 Zugehörigkeit zu religiösen Nicht-Bahá'í-Organisationen Seite 20-21 Zugehörigkeit zu sonstigen Nicht-Bahá'í-Organisationen Seite 21-22

Seite 3 Quellennachweis: 1) .Abdu'l-Bahá: Wille und Testament 2) Shoghi Effendi: Bahá'í-Administration, S. 90 3) Shoghi Effendi: Bahá'í-Procedure, S. 17.18 4) Shoghi Effendi: desgl., S. 18 5) Shoghi Effendi: desgl., S. 18f 6) Shoghi Effendi: desgl., S. 3 f 7) Shoghi Effendi: desgl., S. 6 8) .Abdu'l-Bahá: Wille und Testament 9) desgl. 10) Shoghi Effendi: Bahá'í-Administration, S. 16 11) Shoghi Effendi: Bahá'í-Procedure, S. 20 12) Shoghi Effendi: desgl., S. 23 13) Shoghi Effendi: Bahá'í-Administration, S, 66 14) Shoghi Effendi: desgl., S. 130 f 15) Shoghi Effendi: desgl., S. 68 f 16) Shoghi Effendi: desgl., S. 109 17) Bahá'u'lláh: Tablet vom Zweig 18) .Abdu'l-Bahá: Tablets III, S. 665 19) .Abdu’l-Bahá: Anspr. i. Paris, Kap. 3 20) .Abdu'l-Bahá: desgl., Kap. 21 21) .Abdu'l-Bahá: Wille und Testament 22) Shoghi Effendi: Bahá'í-Administration, S. 42 23) Shoghi Effendi: desgl., S. 69 f 24) Shoghi Effendi: desgl. S. 111 f 25) .Abdu'l-Bahá: Wille und Testament 26) .Abdu'l-Bahá: desgl. 27) .Abdu'l-Bahá: zitiert i. Bahá'í-Adm., S. 21 28) Shoghi Effendi: Bahá'í-Procedure, S. 9 29) Shoghi Effendi: Bahá'í-Administration, S. 41 30) Shoghi Effendi: Bahá'í-Procedure, S. 8 31) Shoghi Effendi: desgl., S. 8 f 32) Shoghi Effendi: desgl., S. 19 f 33) Shoghi Effendi: World Order 34) .Abdu’l-Bahá: Wille und Testament 35) Shoghi Effendi: Bahá'í-Administration, S. 162

36) Shoghi Effendi: Bahá'í-Procedure, S. 13 f 37) Shoghi Effendi: desgl., S. 14 f 38) Shoghi Effendi: desgl., S. 14 39) Shoghi Effendi: desgl., S. 15 Seite 4 DER BAHÁ'Í-GLAEUBIGE Die Bahá'í-Glaubensgrundlage Dies ist die Glaubensgrundlage des Volkes Bahá's (der Bahá'í) … : Seine Heiligkeit der Erhabene (der Báb) ist die Offenbarung der Einheit und Alleinheit Gottes und der Vorläufer der Urewigen Schönheit. Seine Heiligkeit, die Schönheit Abhá (Bahá'u'lláh) … ist die höchste Offenbarung Gottes und der Aufgangsort Seines Göttlichen Wesens. Alle anderen sind Seine Diener und handeln unter seinem Gebote. 1) Volle Anerkennung der Stufen des Vorläufers (des Báb), des Urhebers (Bahá'u'lláh) und des wahren Vorbildes des Bahá'í-Glaubens (.Abdu'l-Bahá), wie sie das Testament .Abdu'l-Bahá's dartut, vorbehaltlose Annahme von allem, was durch ihre Feder offenbart worden ist und Unterwerfung darunter, treues und standhaftes Festhalten an jedem Satze des geheiligten Willens unseres Geliebten und enge Verbundenheit sowohl mit dem Geiste als auch mit der Form der gegenwärtigen Bahá'í-Verwaltung in der ganzen Welt (der Bahá'í-Administration) – das ist, was ich als die grundlegenden , ersten Erwägungen erachte, über die wir uns voll, mit Umsicht und Sorgfalt vergewissern müssen, ehe wir eine so wichtige Entscheidung (die Anerkennung als Bahá'í-Gläubige) treffen. 2) Freiheit der Auffassung aber volle Annahme Die Freiheit des Einzelnen, seiner eigenen Auffassung (der Lehre) Ausdruck zu verleihen, sollte nicht beschränkt werden, wenigstens Seite 5 nicht, solange er erkennen lässt, dass es sich um seine eigene Ansicht handelt. Derartige Erläuterungen sind in der Tat oft nützlich und ein Beitrag dazu, die Lehren besser zu verstehen. Gott hat dem Menschen die Verstandeskraft nicht gegeben, um sie abzutöten, sondern um sie zu benutzen. Dies bedeutet aber nicht, dass die offenbarten Worte damit nicht ihre unbedingte Gültigkeit behielten. Wir sollten versuchen, uns so eng als möglich an diese Gültigkeit zu halten und unsere Treue zu ihr dadurch zu bezeugen, dass wir bei unseren Darlegungen Worte Bahá'u'lláh's zitieren. Nicht an der Gültigkeit der geoffenbarten Worte festzuhalten ist ein irriger Glaube, und ebenso irrig ist es auch, die persönliche Auslegung dieser Worte ganz zu unterdrücken. Wir sollten versuchen, einen glücklichen Mittelweg zwischen den beiden Gegensätzen zu erreichen. 3) Die Treue zum Glauben kann nicht lediglich auf einen Abschnitt angewendet werden noch aus halbem Herzen kommen. Entweder wir erkennen die Sache ohne irgendwelche Vorbehalte an oder wir hören auf, uns als Bahá'í zu bezeichnen. Dem neuen Gläubigen sollte klar gemacht werden, dass es, um zu einem voll anerkannten und mitarbeitenden Glaubensangehörigen zu werden, nicht genügt, nur einige Seiten der Lehre anzunehmen und diejenigen Seiten, die seiner Gedankenwelt nicht liegen, abzulehnen. Nur so wird jedes Missverständnis schwinden und die organische Einheit unserer Sache erhalten bleiben. 4) Bahá'u'lláh hat hinreichend deutlich ausgesprochen, dass für die Freunde lediglich das verbindlich ist, was in der Form von Tableten (in Schriftform) offenbart ist. Seite 6 Ueberlieferungen vom Hörensagen mögen interessant sein, können aber in keiner Weise Anspruch auf Gültigkeit erheben. Diese grundlegende Lehre Bahá'u'lláh's sollte den Glauben davor bewahren, etwa wie der Islám verdorben zu werden, der allen berichteten Aussprüchen Muhammeds verbindliche Geltung beimisst. 5) Die Gesetze Bahá'u'lláh's Die von Bahá'u'lláh im Aqdas geoffenbarten Gesetze sind überall, wo ihre Anwendbarkeit gegeben und nicht in direktem Widerstreit zum bürgerlichen Recht des Landes ist, für jeden Gläubigen und jede Bahá'í-Institution des Ostens und des Westens unbedingt verbindlich. Gewisse Gesetze – das Fasten, die Pflichtgebete (das tägliche Gebet), die Einwilligung der Eltern in die Ehe, die Meidung alkoholischer Getränke und die Einehe – sollten von allen Gläubigen als derzeit allgemein und wesensnötig anwendbar betrachtet werden. Andere Gesetzte wurden in Hinblick auf eine Gesellschaftsordnung abgefasst, die dereinst aus den heutigen verworrenen Verhältnissen hervorgehen wird. Wenn das Buch Aqdas einmal veröffentlicht sein wird, wird diese Frage weitere Erklärung und Erläuterung erfahren. Was nicht im Aqdas niedergelegt ist, wird in Ergänzung der Einzelheiten und Fragen von untergeordneter Bedeutung, die sich etwa in der praktischen Anwendung der von Bahá'u'lláh bereits gestalten Gesetze ergeben, durch das Universale Haus der Gerechtigkeit verordnet werden müssen. Diese Körperschaft kann, was einmal durch Bahá'u'lláh festgelegt worden ist, ergänzen, aber niemals im geringsten entkräften oder ändern, genausowenig wie der Hüter irgend ein Recht hat, dessen Verbindlichkeit abzuschwächen oder gar die Verfügungen eines so grundlegenden und geheiligten Buches Seite 7 aufzuheben. 6) In den „Gleanings“ („Gleanings of Bahá'u'lláh“), S. 175 lesen wir hinsichtlich des lebenswichtigen Charakters und der Bedeutung der göttlichen Verordnungen und Gesetze sowie der Notwendigkeit ihrer vollen Befolgung durch die Gläubigen: „Wisse wahrlich, dass das Wesen der Gerechtigkeit und deren Quelle beide in dem Befehl zum Ausdruck kommen, der aus Ihm, Der die Offenbarung Gottes Selbst unter den Menschen ist, hervorgeht, so ihr doch zu denen zähltet, die diese Wahrheit anerkennen! Er verkörpert wirklich das höchsten unfehlbare Mass des Rechts für die gesamte Schöpfung. Wäre Sein Gesetz derart, dass es die Herzen aller, die im Himmel und auf Erden sind, mit Schrecken erfüllte, so ist es dennoch nichts als klares Recht. Wir sollten in der Tat die Aengste und Erschütterungen, die die Offenbarung dieses Gesetzes in den Menschenherzen hervorruft, wie das Geschrei des Säuglings ansehen, der von der Muttermilch entwöhnt wird, wäret ihr doch von denen, die erkennen …“ 7) O ihr Geliebten des Herrn. Zuhöchst von Allem steht der Schutz des wahren Gottesglaubens, die Erhaltung Seines Gesetzes, die Bewahrung Seiner Sache und der Dienst an Seinem Worte. Zehntausend Seelen haben ihr geheiligtes Blut in Strömen auf diesem Pfad vergossen. Sie gaben ihr kostbares Leben als Opfer für Ihn hin und eilten in heiliger Verzückung zum ruhmreichen Feld des Märtyrertums, indem sie das Banner des Gottesglaubens hoch erhoben und auf die Tafel der Welt die Verse Seiner göttlichen Seite 8 Einheit mit dem Blute ihres Herzens schrieben … Bewahrt die Sache Gottes, behütet Sein Gesetz und hegt die grösste Scheu vor Zwietracht … Einer der wichtigsten und wesentlichen Grundsätze der Sache Gottes ist es, die Uebertreter des Bündnisses ganz zu meiden und ihnen aus dem Weg zu gehen, denn ihr Bestreben ist, die Sache Gottes völlig auszulöschen, Seine Gesetze zu zerschlagen und alle bisherigen Bemühungen zu nichts zu machen. O Freunde! Es geziemt euch, die Prüfungen Seiner Heiligkeit des Erhabenen (Bahá'u'lláh) tief in euer Gedächtnis einzuprägen und der Ewiggesegneten Schönheit Treue zu erzeigen. Die grössten Anstrengungen sind nötig, damit nicht alle diese Leiden, Prüfungen und Qualen, all dieses in so reichem Mass auf Gottes Pfad vergossene reine und geweihte Blut, umsonst gebracht sein mögen. O ihr Geliebte des Herrn! Bemühet euch von ganzem Herzen, die Sache Gottes vor den Angriffen der Falschen zu bewahren, denn solche Seelen machen das Gerade krumm und lassen ein gesegnetes Bemühen sich ins Gegenteil verkehren. 8) Verbot des Streitens In dieser geheiligten Sendung ist keinerlei Streit und Eifersucht gestattet. Jeder Angreifende beraubt sich selbst der Gnade Gottes. Eines jeden Pflicht ist, allen Völkern der Welt, gleichviel ob Freunde oder Feinde, äusserste Liebe, Rechtschaffenheit, Ehrlichkeit und aufrichtige Freundlichkeit entgegenzubringen. Der Geist der Liebe und Güte muss so stark sein, dass sich der Fremde als Freund, der Feind als wahrer Bruder fühlt, was immer auch der Unterschied zwi- Seite 9 schen ihnen sein mag. Denn Gott ist allumfassend, und alle Begrenzungen sind irdisch. So muss der Mensch darum ringen, dass sein Wesen Tugenden und Vollkommenheiten offenbare, deren Licht auf alle herabscheint … Verkehrt darum, o meine liebenden Freunde, einträchtig mit allen Rassen und Glaubensrichtungen der Welt in äusserstem Vertrauen, Aufrichtigkeit, Glauben, Freundlichkeit, Wohlwollen und Freundschaft, dass die Welt des Daseins vom heiligen Entzücken der Gottesgnade erfüllt sei, Unwissenheit, Feindschaft, Hass und Rachsucht aus der Welt verschwinden und die Dunkelheit der Entfremdung zwischen den Völkerschaften und Rassen der Welt dem Licht der Einheit weichen möge. Wenn andere Völker und Nationen euer Vertrauen enttäuschen, so lasst eure Treue unter ihnen leuchten, sind sie euch gegenüber ungerecht, so seid ihr doch gerecht zu ihnen, wenn sie auch meiden, zieht sie an euch, so seid ihr freundlich gegen sie. Versüsst ihre Seelen, wo sie euer Leben vergiften und seid ein Balsam für ihr Weh, wo sie euch Wunden schlagen. 9) Einigkeit unter den Freunden, selbstlose Mitarbeit auf Seinem Pfade, Gelöstheit von den Dingen der Welt, bei allen unseren Schritten grösste Klugheit und Bedachtheit, ernstestes Bestreben, nicht zu tun, was nicht auch Seinem geheiligten Willen und Wohlgefallen entspricht, zu jeder Zeit ihn (.Abdu'l-Bahá) selber und das Beispiel seines Lebens vor den Augen zu behalten, jeden, von dem wir fühlen, dass er ein Feind der Sache ist, ganz zu meiden … dies, und vor allem Einigkeit, ist, was ich als unsere wichtigste Pflicht erachte, wenn wir unser Leben Seinem Dienste weihen wollen. 10) Seite 10 Der Hüter wünscht mit Nachdruck zu betonen, dass bei Streitigkeiten zwischen Gläubigen, auch in Nicht-Bahá'ífragen, die Anrufung des bürgerlichen Gerichts vermieden werden sollte. Es ist eine Aufgabe des Geistigen Rates, solche Streitigkeiten auf gütlichem Wege beizulegen, und zwar sowohl zur Bewahrung des guten Namens und des Ansehens der Sache, als auch, um die erforderlichen Erfahrungen für den Ausbau seiner Aufgaben in der Zukunft zu gewinnen. 11) Keine Verleumdungen und üblen Nachreden Eines der wichtigsten aller göttlichen Gebote, das in den Bahá'í-Lehren besonderen Nachdruck findet, lautet: „Besprich die Sünden anderer nicht, solange du selbst sündigst. Solltest du diesem Gebot entgegenhandeln, bist du gottlos, Ich bezeug es“ (Verborgene Worte, arab. 27). Weiter warnt Bahá'u'lláh: „die üble Nachrede erstickt das Herzenslicht und löscht das Licht der Seele“ (Gleanings S. 265), und .Abdu'l-Bahá fügt hin seinem letzten Willen und Testament hinzu: „Dem unmittelbaren Befehl Gottes entsprechend haben wir verboten, Verleumdungen zu äussern“. Der Meister (.Abdu'l-Bahá) beleuchtet diese Lebensfrage in einem Tablet, in dem er darlegt: „wie gesegnet sind doch diese Ziele, vor allem die Verhinderung der üblen Nachrede. Ich hoffe, dass ihr darin Bestätigung erfahrt, denn Nachrede ist die schlimmste Eigenschaft des Menschen und die grösste Sünde, besonders, wenn sie aus dem Mund der Gläubigen Gottes kommt. Könnte ein Mittel ersonnen werden, durch das die Tore der üblen Nachrede in alle Ewigkeit verschlossen würden und jeder der Gläubigen Gottes seine Zunge zum Preis der andern löste, dann würden die Lehren Seiner Heiligkeit Ba- Seite 11 há'u'lláh Verbreitung finden, die Herzen erleuchtet, die Geister in Herrlichkeit gekleidet werden und die menschliche Welt zu ewiger Glückseligkeit gelangen“ (Tablet an Dr. M.S.C., Washington, übersetzt 12. Aug. 1913). 12) Unser Leben als Spiegel der Sache Nicht durch die Stärke unserer Zahl, nicht durch gesteigerte Darreichung einer Anzahl neuer, edler Grundsätze, nicht durch einen wohlorganisierten Lehrfeldzug, gleichviel wie weltweit und durchdacht er im Wesen sein mag, ja nicht einmal durch die Festigkeit unseres Glaubens oder die Kraft unserer Begeisterung können wir am Ende hoffen, in den Augen eines kritischen und skeptischen Zeitalters den erhabenen Anspruch der Abhá-Offenbarung aufrecht zu erhalten. Eines und nur eines wird unfehlbar und mit Gewissheit den unzweifelhaften Sieg der Heiligen Sache sichern, nämlich das Mass, in dem unser persönliches, inneres Leben und unsere private Natur in allen mannigfachen Seiten den Glanz dieser ewigen von Bahá'u'lláh verkündeten Prinzipien widerspiegeln. 13) Im Verkehr der Gläubigen untereinander dürfen sie sich nicht mit einem blossen Austausch kalter, leerer Formeln begnügen, wie sie so oft bei Festessen, Empfängen, Sitzungen und in Vortragssälen üblich sind. Sie müssen sich vielmehr als gleichgestellte Teilhaber an den ihnen durch Bahá'u'lláh verliehenen geistigen Gaben aufmachen und, unterstützt und beraten durch ihre örtlichen und nationalen Vertretungen, die allgemeinen Veranstaltungen durch Gelegenheitnahme zu vertrautem und innigem gesellschaftlichem Verkehr ergänzen. Daheim, in ihren Entspannungs-und Mussestunden, im täglichen Geschäftsverkehr, bei den Zusam- Seite 12 menkünften ihrer Kinder in der Schule, auf dem Spielplatz oder im Klubraum, bei allen möglichen Gelegenheiten, und mögen sie auch noch so unbedeutend scheinen, muss sich die Gemeinde Bahá'u'lláh's darin Genüge tun, weit und breit in den Augen der Welt und vor dem Angesicht ihres wachenden Meisters lebendige Zeugen der von ihm so zärtlich verfochtenen Wahrheiten zu sein. Wenn wir in unserem Bestreben erlahmen, wenn wir die verschiedenen und gebotenen Gelegenheiten versäumen, werden wir nicht nur in unserer wichtigsten und augenfälligsten Pflicht versagen, sondern auch gegen den Strom jener belebenden Kräfte abstumpfen, die alleine die starke und rasche Entfaltung des ringenden Glaubens Gottes sichern können. 14) Doch genügen so beispiellose und lebenswerte Glaubensfestigkeit, lautere Liebe, herrliche Treue, heldenhafte Beständigkeit und edler Mut alleine noch nicht, um eine so grosse Sache zum endgültigen und vollkommenen Sieg zu führen, und nicht eher dürfen wir hoffen, in den Augen einer suchenden Welt die Wahrheit allüberwindender Gottesliebe zu erhöhen, als bis sich die von uns für Ihn gehegte kräftespendende Liebe in ihrer Macht und Reinheit hinreichend in unserem gesamten Verkehr mit unseren Mitmenschen, auch den einfachsten und geringfügigsten, wiederspiegelt. Erst wenn wir selbst das Leben eines wirklichen Bahá'í leben, dürfen wir hoffen, die schöpferische und verwandelnde Kraft des Glaubens darzutun, den wir bekennen, und nur die Fülle unserer Handlungen, die Geschlossenheit unseres Lebens und die Unversehrtheit unseres Charakters können letzten Endes unseren Anspruch untermauern, dass der Bahá'í-Geist in diesen Tagen das einzige Mittel ist, ein langersehntes Ideal zur dauernden Verwirklichung zu führen. Die klare Schau vor Augen und gestärkt durch die barmherzige Hilfe Bahá'u'lláh's und die wiederholten Versicherungen .Abdu'l-Bahá's lasst uns zunächst darum ringen, das Leben zu leben, und uns dann EINES Herzens, EINES Geistes und einhellig erheben, um unseren Reihen Kraft zu geben und glücklich unser Ziel zu erreichen. 15) Mitarbeit an der Verbreitung der Sache Sei es durch offenes und beherztes Einstehen für die Grundwahrheiten der Sache oder durch eine mehr mittelbare und behutsamere Art des Lehrens, sei es durch die Verbreitung unserer Literatur oder das Beispiel unseres eigenen Lebens, immer wieder sollte es unser Streben und einziges Ziel sein, dazu zu helfen, dass die ganze Menschheit die unumgängliche Notwendigkeit, die Einzigartigkeit und die höchste Stufe der Bahá'í-Offenbarung anerkennen möge. Gleichviel, für welche Arbeitsweise sich der einzelne entscheidet und ob der von ihm gewählte Weg auch noch so mittelbar ist, so sollte jeder wahre Gläubige doch diese Anerkennung als das oberste Ziel seines Bemühens ansehen. In klarbewusster Hinarbeit auf dieses Endziel sollte er sich in engem Zusammenwirken mit jedem Zweig der administrativen Einrichtungen und Unternehmungen seines nationalen und örtlichen Geistigen Rates vollste Unterrichtung über die Art und Ausbreitung der weltweiten Entwickelung unserer Sache zu verschaffen suchen und bestrebt sein, seinen Anteil zur Stärkung des Seite 14 Gemeinschaftsgeistes aller Teile der Bahá'í-Welt beizutragen. 16) Wahrlich, Gott hat es jeder Seele zur Pflicht gemacht, Seine Sache entsprechend ihren Fähigkeiten weiterzutragen. So wurde das Gebot durch den Finger der Macht und Kraft auf der Tafel der Erhabenheit und Grösse aufgezeichnet. 17) Die Geliebten Gottes müssen Tag und Nacht darauf bedacht sein, die süssen Düfte zu verbreiten und das Gotteswort zu künden. Sie müssen Rufer und Boten in jeden Teil der Welt entsenden. Jede dazu fähige Seele muss die Fackel der Führung lohen lassen, die Herzen mit dem Licht des Wissens erleuchten und, wenn möglich, in andere Länder Gottes reisen. So mag die Bestätigung des Heiligen Geistes kommen und der Hauch des Lebens weitere Seelen erreichen. 18) Es ist mein inniger Wunsch, dass ihr allesamt diesem herrlichen Ziel entgegenstreben und euch bemühen möget, zu aufrichtigen und liebvollen Arbeitern am Bau der neuen geistigen Zivilisation zu werden, um zu den Auserwählten Gottes zu gehören, die Seinen höchsten Plan in willigem Gehorsam durch die Tat vollenden. Der Erfolg lässt nicht lange mehr auf sich warten, ist doch das Banner Gottes hoch errichtet, und die Sonne der Göttlichen Gerechtigkeit scheint auf das Antlitz aller Menschen. 19) Danket Gott von ganzem Herzen, dass Er euch ein solches Vorrecht schenkte. Würdet ihr euer Leben ganz dem Lobpreis Gottes weihen, es wäre nicht zu viel des Dankes für die Gunst, die euch dadurch zuteil ward. Erhebet euer Herz über die Gegenwart hinaus und schauet mit gläubigen Augen in die Zukunft. Heute ist die Zeit der Aussaat, und die Samenkörner fallen in den Boden, doch seht: der Tag wird kommen, Seite 15 da ein herrlicher Baum ersteht, und seine Zweige werden reich voll Früchten hängen. Freut euch und seid fröhlich, dass dieser Morgen da ist, versucht, die Gewalt dieses grossen Tages zu erfassen, ist sie doch wahrhaft wunderbar. Mit Ehren hat euch Gott gekrönt, und in euren Herzen liess Er einen strahlenden Stern aufgehen. Wahrlich, das Licht dieses Sternes wird die ganze Welt erleuchten! 20) Ein allgemeiner Lehrauftrag Von allen Gaben Gottes ist die höchste die des Lehrens. Es zieht die Gnade Gottes an und ist die erste unter unsren Pflichten. Wie könnten wir uns dieser Gunst berauben? Nein, unser Leben, unsere Habe, unsre Bequemlichkeit und Ruhe – das alles bringen wir der Schönheit Abhá als Opfer dar und lehren die Sache Gottes. 21) Seien wir auf der Hut …, dass wir durch eine zu starke Beschäftigung mit Dingen von geringerer Bedeutung und ein zu langes Befassen mit den Einzelheiten unserer Angelegenheiten und Tätigkeiten die wichtigste, dringendste aller Pflichten nicht vergessen: nämlich, unsere Sorgen zu begraben und die Seelen zu lehren, indem wir weit und breit in eine schwergetroffene Welt die Heilsbotschaften tragen. 22) Wenn wir die Bedeutung dieser Worte erfasst, einen klaren Begriff vom wahren Charakter unserer Berufung, den anzuwendenden Methoden und dem einzuschlagenden Weg erhalten und genügende Erneuerung – das unerlässliche Erfordernis für das Lehren – erfahren haben, so lasst uns uns erheben, um Seine Sache mit Rechtschaffenheit, Ueberzeugung, verständnisvoll und tatkräftig zu lehren. Lasst dies die höchste und vordringlichste Pflicht von jedem einzelnen Bahá'í sein. Lasst es zur beherrschenden Leidenschaft unseres Lebens werden. Lasst uns uns bis in die fernsten Erdenwinkel hinein verbreiten, unsere persönlichen Interessen, Bequemlichkeiten, Neigungen und Freuden opfern, uns unter die verschiedenen Völker und Nationen mengen, mit ihren Eigenarten, Überlieferungen, Gedanken und Gebräuchen wohlverstraut machen, universale Interessen in der Bewegung wecken, anregen und erhalten und zugleich mit allen in unseren Kräften stehenden Mitteln, durch zusammengefasste und beharrliche Aufmerksamkeit versuchen, die rückhaltlose Gefolgschaft und tätige Unterstützung der vielversprechenderen und empfänglicheren unter unseren Hörern zu gewinnen. Lasst uns dabei das Beispiel, das unser geliebter Meister so klar vor uns gestellt hat, im Gedächtnis wahren … Wenn wir uns alle entschliessen, getreu seinen Weg zu gehen, wird sicherlich der Tag nicht fern sein, da unsere geliebte Sache sich aus der unvermeidlichen Verborgenheit eines jungen, kämpfenden Glaubens hindurchgerungen hat zum vollen Lichte weltumspannender Anerkennung. Dies ist unsere Pflicht, die oberste Verpflichtung. In ihr liegt das Geheimnis des Erfolges unserer Sache, die wir so innig lieben, in ihr die Hoffnung und Erlösung für die Menschheit. 23) Die Kraft der unerschütterlichen Ueberzeugung Behalten wir indessen stets vor Augen …, dass über allen ersinnbaren, die Wirksamkeit unsrer administrativen Unternehmungen erhöhenden Massnahmen, lebenswichtiger als alles selbst durch die Reichstbegabten unter uns Erdenkbare und weit erhaben über dem Seite 17 vollendetsten, von den vereinten Anstrengungen der organisierten Geistigen Räte erhoffbaren Gefüge für jeden wahren Gläubigen die zutiefst im Herzen erfasste Erkenntnis der belebenden Kraft, der höchsten Notwendigkeit, der unfehlbaren Wirksamkeit der von ihm weiter getragenen Botschaft steht … Nichts hätte ohne eine solche unverrückbare Ueberzeugung unsere geliebte Sache in vergangener Zeit befähigen können, den düstersten Stürmen ihrer Geschichte Trutz zu bieten, nichts sonst kann heute den mannigfachen Unternehmungen ungezählter Jünger unseres Glaubens Leben geben, nichts sonst die treibende Kraft und tragende Macht verleihen, die für den Erfolg weitgreifender und ausdauernder Leistungen unerlässlich sind. Es ist dieser Geist, den wir unverdrossen vor allem andern bewahren und den wir mit unserer ganzen Kraft in jeglichem Beginnen festigen und belegen müssen. 24) Verhältnis der Gläubigen zum Hüter und dem Unversalen Haus der Gerechtigketi O ihr getreuen Geliebten .Abdu'l-Bahá's! Es ist eure Pflicht, Shoghi Effendi, dem aus der Frucht der beiden geheiligten Lotosbäume (den Geschlechtern Bahá'u'lláh's und des Báb) entsprungenen Reis, die grösste Sorgsamkeit zuzuwenden, damit kein Stäubchen der Verzagtheit sein strahlendes Wesen umschatte, er Tat um Tag mehr Glücklichkeit, Freude und Geistigkeit gewinnen und sich gleich einem fruchtbaren Baum entfalten möge. Denn er ist nach .Abdu'l-Bahá der Hüter der Sache Gottes. Die Afnánen (die Zweige), die Hände (Pfeiler) der Sache und die Geliebten des Herrn müssen ihm Folge leisten und sich zu ihm wenden. 25) Seite 18 … Der Hüter der Sache Gottes sowohl als auch das allgemein zu wählende und zu errichtende Haus der Gerechtigkeit sind beide unter der Obhut und dem Schutz der Schönheit Abhá’s, unter dem Schirm und der nie irrenden Führung Seiner Heiligkeit, des Erhabenen … Was immer sie entscheiden, ist von Gott. Wer weder ihm (dem Hüter) noch ihnen (dem universalen Haus der Gerechtigkeit) folgt, der hat nicht Gott gefolgt, wer gegen ihn und jene sich erhebt, der hat sich gegen Gott erhoben, wer gegen ihn sich stellt, der hat sich gegen Gott gestellt, wer jene bekämpft, hat Gott bekämpft, wer mit ihm hadert, hat mit Gott gehadert, wer ihn verleugnet, hat Gott verleugnet, wer an ihm zweifelt, hat an Gott gezweifelt, wer von ihm abweicht, wer sich von ihm trennt und abkehrt, hat sich in der Tat von Gott getrennt und abgewendet. 26) Verhältnis des Gläubigen zu den Geistigen Räten Es obliegt allen (Gläubigen), nichts ohne Besprechung mit dem Geistigen Rat zu unternehmen, seinem Beschluss vertrauensvoll mit Herz und Seele zu entsprechen und sich hinter ihn zu stellen, dass die Angelegenheiten eine ordentliche Regelung und gute Durchführung erfahren. Sonst würde jeder für sich selber und nach eigenem Ermessen handeln, den eigenen Wünschen folgen und der Sache schaden. 27) Keinem der Gläubigen ist eine Stellung verliehen, die ihn ausserhalb oder über das Recht der Entscheidung irgend eines Geistigen Rates stellt. Eine solche Haltung … widerspricht dem wahren Geist und Zweck der administrativen Ordnung. 28) Seite 19 Um Spaltungen und Zerfall zu verhüten, damit die Sache nicht zur Beute einander widerstreitender Meinungen werde und dabei ihre Reinheit und ursprüngliche Kraft verliere, sowie zur wirksamen und raschen Erledigung ihrer Angelegenheiten ist es nötig, dass jeder einzelne an der Wahl dieser Räte bewusst und tätig teilnimmt, deren Entscheidungen unterstützt, ihr Beschlüsse durchsetzt und mit ihnen bereiten Herzens bei der Forderung des Wachstums der Bewegung über alle Länder hin zusammenwirkt. 29) Ich fühle die Notwendigkeit, die lebenswichtige Bedeutung und Unerlässlichkeit des (Bahá'í-) Wahlrechts zu betonen, einer geheiligten Pflicht, deren keiner der erwachsenen anerkannten Gläubigen beraubt sein sollte, es sei denn, dass er an einem Platz wohnt, der bis dahin noch nicht in der Lage war, einen örtlichen Geistigen Rat zu bilden. Dieses besondere Recht des Gläubigen bedingt jedoch keine PFLICHT zur Stimmabgabe, wenn der betreffende fühlt, dass seine Lebensumstände es nicht rechtfertigen noch erlauben, das Wahlrecht klug und mit Verständnis auszuüben. Es sollte dies dem einzelnen zur eignen Entscheidung nach seinem Gewissen und Ermessen überlassen bleiben. 30) Jeder einzelne Gläubige muss sich ungeachtet der das Land beunruhigenden Ungewissheiten, drohenden Gefahren und der Geldknappheit erheben und bis zur Grenze seiner Möglichkeiten dazu beitragen, dass laufend und reichlich Beiträge in den nationalen (Bahá'í-) Fond fliessen … der in diesen frühen Tagen der administrativen Entwickelung des Glaubens das unentbehrlich Mit- Seite 20 tel für das Wachstum und die Ausweitung der Bewegung ist. Die Beisteuerung zu diesem Fonds bedeutet darüber hinaus für jeden Gläubigen einen praktischen und wirksamen Weg, um das Ausmass Wir müssen wie die Quellen im Frühling sein, die ihre ganze Fülle hergeben und doch beständig aus unsichtbaren Adern neu gefüllt werden. Fortgesetzt und unbekümmert durch die Angst vor Armut, auf die nie versagende Freigibigkeit der Quelle allen Reichtums und alles Guten bauend, auszugeben für das Wohl der Mitwelt – das ist das Geheimnis rechten Lebens. 31) Wenn eine Krise über die Welt geht, sollte niemand hoffen, von ihr unberührt zu bleiben. Wir gehören EINER organischen Einheit an, und wenn EIN Teil des Organismus leidet, so werden die Auswirkungen auch den übrigen Körper treffen. Das ist in der Tat der Grund, warum Bahá'u'lláh unsere Aufmerksamkeit auf die Einheit der Menschheit hinlenkt. Als Bahá'í sollten wir jedoch unsere Hoffnung in die Zukunft durch derartige Schwierigkeiten nicht erschüttern lassen … Wir mögen im Augenblick leiden, doch wird das alles bald vorübergehen und dem Morgen herrlicher Tage weichen. Zieht in allen solchen Fragen … die Geistigen Räte ins Vertrauen und besprecht sie mit ihnen. Sie sind am Platze, besser alle die verschiedenen Gesichtspunkte der Probleme zu beurteilen und in Betracht zu ziehen. Immer sollten wir zu den Geistigen Räten Vertrauen haben und sie um Rat angehen. Doch sollten unsere Schulden als geheiligte Pflicht erachtet werden und allem andern vorgehen (d.h. die Begleichung unserer Schulden vor den Beiträgen Seite 21 für die Sache kommen), denn dies ist der Boden, auf dem unser wirtschaftliches Leben gründet. 32) Beiträge zu den örtlichen und nationalen Fonds tragen völlig freiwilligen Charakter, in der Sache ist keinerlei Zwang noch Forderung zur Beisteuerung geduldet. Allgemeine, an die Gemeinden als ganzes gerichtete Aufrufe sollten die einzige Form sein, um den geldlichen Erfordernissen des Glaubens zu genügen. 33) Verhalten gegenüber der Regierung O ihr Geliebten Gottes: es obliegt euch, allen gerechten Herrschern untertan zu sein und jedem rechtschaffenen König eine aufrichtige Gesinnung zu erweisen. Dienet den Oberhäuptern der Welt mit äusserster Wahrhaftigkeit und Treue. Seid gehorsam gegen sie und wohlgesonnen. Gebt euch ohne ihre Erlaubnis und Genehmigung nicht mit den Dingen der Politik ab, denn Pflichtvergessenheit gegenüber dem gerechten Herrscher ist Pflichtvergessenheit gegen Gott Selber. 34) … Was ihre administrative Tätigkeit betrifft, deren zeitweilige Aufhebung an sich kein Abgehen vom Prinzip der Glaubenstreue darstellt, so müssen (die Bahá'í), wenn sie den klaren Vorschriften Bahá'u'lláh's und .Abdu'l-Bahá's ergeben sind, die Entscheidungen und Erlasse der verantwortlichen Herrscher sorgfältig beachten und getreu befolgen, mögen auch (durch Regierungsmassnahmen gegenüber der Bahá'í-Administration hervorgerufene) Konflikte die weitere Ausbreitung der Bewegung noch so schmerzlich hemmen. In Fragen aber, die zutiefst an der Unversehrtheit und Ehre des Glaubens Bahá'u'lláh's Seite 22 rühren und einem Widerruf ihres Glaubens und einem Ableugnen ihrer innersten Ueberzeugung gleichkommen, sind sie sich der Notwendigkeit gewiss und ohne weiteres gerüstet, mit ihrem Lebensblut die Lauterkeit ihrer Ueberzeugtheit zu beweisen, dass keine Macht der Erde, weder die Listen der heimtückischsten Gegner noch die blutigen Schwerter der gewaltsamsten Unterdrücker, je aus ihnen ein Wort oder eine Tat erpressen könnten, die darauf abzielen möchten, die Stimme ihres Gewissens zu ersticken oder die Reinheit ihres Glaubens zu beflecken. 35) Öffentliche Wahlen und politische Zugehörigkeit Keine Stimmabgabe oder Übernahme einer öffentlichen Stellung durch einen Bahá'í sollte für den Wählenden oder den die Stellung übernehmenden, die zwangsläufige Anerkennung des gesamten Programms einer politischen Partei bedeuten. Er ist vor allem der Verfechter der durch Bahá'u'lláh verkündeten Prinzipien, mit denen sich nach meiner festen Ueberzeugung kein Programm einer politischen Partei in vollen Einklang bringen lässt … Die Freunde mögen ihre Stimme abgeben, wenn sie können, ohne sich mit einer der Parteien gleichzusetzen. Sich auf parteipolitisches Gebiet zu begeben tut den besten Interessen des Glaubens sicher Abbruch und ist schädlich für die Sache. Es steht beim einzelnen, sein Wahrrecht so zu üben, dass er sich aus der Parteipolitik heraushält und stets bewusst bleibt, dass er auf Grund der Vorzüge der Persönlichkeit und nicht der Zugehörigkeit zur einen oder anderen Partei wählt. Diese Frage ist dem Einzelnen, in dessen Ermessen es bleibt, nach Belieben und Urteilsfähigkeit zu verfahren, Seite 23 völlig klar zu machen. Wenn sich aber jemand in die Parteipolitik begibt und für den Aufstieg einer der Parteien einsetzt und wenn er entgegen dem erhobenen Einspruch und der Warnung durch den Geistigen Rat auch weiter damit fortfährt, so hat der Geistige Rat das Recht, ihm die Beteiligung an Bahá'í-Wahlen zu verwehren. 36) Zugehörigkeit zu religiösen Nicht-Bahá'í-Organisationen Kein Bahá'í, der von ganzem Herzen und aufrichtig die klar unterscheidenden Grundsätze der Sache hochzuhalten wünscht, vermag eine volle mitgliedsmässige Zugehörigkeit zu irgend einer kirchlichen Nicht-Bahá'í-Organisation anzunehmen … ist es doch nur zu klar, dass die Sache Bahá'u'lláh's in ihren Hauptgrundlagen gänzlich von veralteten Glaubensbekenntnissen, Kulthandlungen und Einrichtungen abweicht … In den Tagen .Abdu'l-Bahá's befand sich die Sache noch in einem Entwickelungsabschnitt, der eine solche offene und scharfe Scheidung zwischen sich und anderen religiösen Organisationen, insbesondere dem islamischen Glauben, nicht nur nicht geraten sondern praktisch auch undurchführbar machte. Seit seinem Hinscheiden jedoch haben die Ereignisse in der ganzen Bahá'í-Welt und vor allem in Aegypten, dessen islamische Gerichtshöfe in aller Form dem unabhängigen Charakter des Glaubens Ausdruck gaben, zu einem Punkt geführt, der eine solche Erklärung der Unabhängigkeit der Sache nicht alleine hocherwünscht sondern sogar unumgänglich notwendig gemacht hat. Dabei dürfen wir nicht die Begriffe der mitgliedsmässigen „ZUGEHÖRIGKEIT“ und Seite 24 der blossen „VERBINDUNG“ miteinander verwechseln, denn während die Zugehörigkeit zu religiösen Organisationen nicht gestattet ist, sollten wir die blosse Verbindung nicht nur dulden sondern vielmehr fördern. Es gibt keinen besseren Weg als diesen, um den allumfassenden Charakter der Sache zu erweisen, drängt doch Bahá'u'lláh Seine Anhänger in der Tat nachdrücklich, mit allen Religionen und Zugehörigkeit zu sonstigen Nicht-Bahá'í-Organisationen Zugehörigkeit in aller Form und Annahme der Mitgliedschaft bei Organisationen, deren Programm oder Verfassung nicht mit der Lehre voll vereinbar sind, kommt selbstverständlich nicht in Frage. Ein oder zweimal bei derartigen Veranstaltungen über Themen, die mit dem Geist der Lehre in Einklang sind, zu sprechen, bedeutet noch nicht, dass der Bahá'í-Redner damit das gesamte Programm annimmt … Wir sollten jede sich bietende Gelegenheit, wie unbedeutend sie auch sei, begrüssen und ergreifen, um die Kenntnis der Sache in weitere Kreise hineinzutragen, ihren allumfassenden Charakter, ihre freizügige Haltung, ihre Unabhängigkeit und Reinheit zu bekunden, ohne uns indessen, weder in Wort noch Tat, Programmen und Bestrebungen auszuliefern1, die nicht genauestes mit den Grundsätzen des Glaubens übereinstimmen. 38) Es ist sicher erforderlich, dass die Freunde mit den modernen Sozialbewegungen in Fühlung bleiben, ihre Hauptaufgabe sollte es indessen sein, mehr Menschen auf den Geist und die Lehren der SACHE hinzulenken. Sie sollten aus den Erfahrungen andrer lernen und sich nicht gestatten, umzuschwenken und schliesslich so von anderen Bewegungen aufgesogen zu werden, dass sie dadurch die Gottessache vergessen. 39) [Handschriftliche Zufügung:] Innigste Hingabe an und Versenkung in die Lehren Bahá'u'lláh's sind die stärksten und sichersten Mittel zur Verbesserung des eigenen Charakters und Lebens und zur Verbreitung der Lehren und damit der Besserung und Höherentwicklung der ganzen Menschheit. [Kürzel nicht entzifferbar] [am unteren Seitenrand mittig:] Nicht für den Druck bestimmte Notausgabe. Nicht vom NGR überprüft. 1 Das ursprüngliche Wort „zu überliefern“ wurde handschriftlich korrigiert zu „auszuliefern“